Full text: Jahrbücher des Kaiserlichen Reichskammergerichts (Jg. 1788 = Bd. 1, Th. 1 (1789))

Plenarberathschlag. über andere Gegenstände rc.. 183 
nigstens deren Entscheidung auf die Zukunft 
sehr erleichtert wird. 
Unterzeichneten Anwalds Hhrn. Principa¬ 
len haben daher beschlossen, ein dergleichen 
Feld=Lager= und Flurbuch errichten zu lassen, 
und zu dem Ende auch mit einem in Errich= 
tung dergleichen Lagerbuͤcher schon geuͤbten, ihnen 
sehr empfohlenen Geometer Namens Couvely 
von Braunfels einen Accord getroffen, nicht 
nur ein dergleichen Feld-Lager- und Flurbuch 
in hiesigem ganzen Territorio zu errichten, 
sondern auch ein jedes Gewand in einen or= 
dentlichen Riß, mit Bemerkung der Größe 
eines jeden darin befindlichen Stückes, dessen 
Grenzen und Aussteinung, wie auch des Na¬ 
mens des Eigenthümers, wie viel, und an 
wen solches etwa Grundzins und Zehenten gebe, 
zu legen. 
Weil aber das hiesige, bekanntlich durch 
starke Ausgaben erschöpfte Aerarium die star¬ 
ken darauf zu verwendenden Kosten unmöglich 
allein zu tragen im Stande ist; so ist man 
übereingekommen, daß der Eigenthümer 
a) von einem Garten, welcher 20 Ru= 
then und darunter hält, 2 Kr. von 21 bis 30 
Ruthen 3 Kr. von 31 bis 40 Ruthen 4 Kr. 
und so weiter bis zum Morgen 16 Kr. 
M4 
— 
Max-Planck-Institut für 
Wissenschaftliche Stadtbibliothek 
europäische Rechtsgeschichte 
DF
	        
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