Full text: Zeitungen für Rechtsgelehrte (1789 (1789))

Zeitungen 
Rechtsgelehrte. 
VII. Stük. 
Lemgo den 17ten Febr. 1789. 
Erlangen. 
De nobilitate codicillari, pro loco 
proposuit Joannes Ludovicus Kli¬ 
ber Doctor & Professor P. O. 
1788. 4. 
ser gelehrte Herr Verfasser widerspricht mit 
Grunde dem Gedanken des Montesuien, 
daß der Adel zum Wefen eines Staats, insbesondere 
eines monarchischen Staates gehöre, und zeiget 5. 2. 
daß von Natur kein Erbadel existire. Der Ge= 
schlechts=Stam= oder Geburtsadel wird blos vom Va= 
ter durch legitime Ehe auf die Kinder fortgepflanzt 
ein Fräulein, welches einen Man bürgerlichen Stän= 
des nimt, verlieret den Adel, wobei behauptet wird, 
daß, wenn gleich die Ehe aufhöre, und sie nachher 
einen Adelichen heirahte, die daraus entsprossenen 
Kinder von der mütterlichen Seite des Adels sich nicht 
erfreuen, führet jedoch an, daß diese Meinung nicd 
ohne Widerspruch sey. S. 6. not. L. Die Frage vom 
Kunkeladel sey also ganz überflüssig. Der Brief= oder 
Bullenadel gründet sich auf ein Privilegium dererje= 
ni¬ 
Universitäts 
Max-Planck-institut für 
Bibliothek 
europäische Rechtsgeschicht¬ 
Rosto
	        
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