Full text: Zeitungen für Rechtsgelehrte (1789 (1789))

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modificiren und aufzuheben gebühre, beschränkt wer= 
den könne., Dies bewog den Kaiser, unterm 9ten 
August vorigen Jahrs ein Hofdecret an die Reichs= 
versamlung zu Regensburg zu erlassen, und von den 
Reichsständen ein Gutachten über diesen wichtigen 
Gegenstand zu verlangen. Der churpfalzische Hof 
lies aber hingegen schon zum voraus solche Gesinnun= 
gen äusern, die der römischen Curie selbst zu Hilde¬ 
brands Zeiten nicht angenehmer hätten seyn können. 
Er lies behaupten, es könne weder mit der Justiz, 
noch dem Wohlstande, noch der dem Kirchenoberhaupt 
schuldigen Ehrfurcht bestehen, die Nuncialuken mit 
einmal aus Teutschland eliminiren und abschaffen. 
mithin den päbstlichen Stuhl aus einem mehr hun= 
dertjährigen Besiz (7) heraussezen zu wollen; die 
Nunciatur zu München sei nichts neues, sondern nu t 
in Ansehung der pfalzbaierschen Lande Surrogat de | | 
vorigen Nunciaturen zu Wien, Luzern und Cölln; 
sie sei auch nichts beschwerliches oder eingreifliches, 
weil die Bischöfe rc. an ihren Rechten nichts verlö= 
ren rc. Diese und mehr andere Scheingründe, de= 
ren sich die Freunde der römischen Curie bedienen, 
widerlegt der Verfasser der oben angezeigten Schrift, 
welcher der nemliche ist, der bereits vorhin auch das 
unjustificirliche Betragen des Nuncius Pacca zu Cölln 
in seiner Blöße dargestelt hat, mit Gründlichkeit und= | | 
so viel es nur die wesentlichen Grundsäze seiner Kirche 
verstatten wollen, ohne Vorurteile, jedoch in einer 
den meisten Oberteutschen gewöhnlichen seht fehlerhaf¬ 
ten Schreibart. 
Frankfurt am Mayn. 
Versuch einer kritischen Untersuchung über 
das Willensgeschäfte und einer darauf 
ge= 
— 
Max-Planck-institut für 
Bibliothek 
europäische Rechtsgeschicht 
Rosto
	        
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