Full text: Zeitungen für Rechtsgelehrte (1789 (1789))

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gende Haus Bentheim nicht vermögend gewesen, ei= 
nen richterlichen Ausspruch zu bewürken, so daß end= 
lich der jezt regierende Herr Graf von Bentheim=Tek= 
lenburg zu Rheda wegen verzögerter Justiz feierlich 
hat protestiren lassen, welchem ohngeachtet 5 Jahre, 
ohne die gehofte Würkungen davon zu sehen, verstri= 
chen sind. Man hoft gräflich Bentheimischer Seits, 
daß diese öffentliche Darstellung der Lage dieser Sache 
die Aufmerksamkeit des Publicums erregen, und daß 
Publicität endlich schleunige und unparteiische Justiz 
bewürken werde. Die Gegenstände dieses Rechtshan= 
dels sind beträchtliche Herrschaften und Güter, welche 
dem seinem Mansstamme nach ausgestorbenen Nuenar= 
schen Hause ehedem zugehörten, und mit dem im 
Jahre 1600 erfolgten Ableben der Gräfin Walpurgis 
von Nuenar auf das Haus Bentheim=Teklenburg 
vererbt sind. Noch bei Lebzeiten dieser Gräfin in der 
öffentlichen Verwirrung, welche in Teutschland über 
einen Erzbischof entstand, der eines Weibes Mann 
seyn wolte, hat ein Graf Werner von Salm=Rei= 
ferscheid durch eigene und fremde Kriegsgewalt diese 
Güter an sich gerissen, bei deren Genus sich seine 
Nachkommen bisher erhalten haben. Diese Güter 
liegen zum Teil unter Chur=Cöllnischer, zum Teil 
unter Jülichscher Landeshoheit. Das ansehnlichste 
darunter ist die Herrschaft Bedbur, welche zum Cöll= 
nischen Territorio gehöret, und gleich den beträchtlich= 
sten im Jülichschen liegenden Gütern vom Erzstifte 
Cölln zu Lehen gehet. Anfänglich wurde wegen der 
unter Jülichscher Hoheit gelegenen Güter zu Düssel= 
dorf nur ein den jüngsten Besizstand betreffender 
Rechtshandel betrieben. Schon dieser blieb aber nach 
einer zwölfjährigen Dauer unentschieden. Nach man= 
cherlei überwundenen Hindernissen wurde hernach bei 
dem Chur=Cöllnischen Hofrahts=Dicasterio zu Bonn 
im Jahr 1661 die Sache auch petitorisch eingeleitet. 
Und 
Vorlage: 
Universitäts 
Bibliothek 
europäische Rechtsgeschichte 
Rostock
	        
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