Full text: Zeitungen für Rechtsgelehrte (1789 (1789))

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sehr sträfliche Weise bedienen, nicht ganz. Er wünscht 
nur, daß wir selbst dieser Freiheit die gehörigen 
Grenzen anzuweisen und sie darin zu erhalten suchen 
mögten. So tadelt er z. B. alle Klagen über Klei= 
nigkeiten. Der Untertahn sol ferner die Ehrfurcht 
nicht vergessen, die er seinem Monarchen schuldig ist. 
Solte er aber diese Ehrfurcht einem offenbar schlechten 
Monarchen, einem ungerechten und raubsüchtigen 
Wüterich, einem blutbegierigen Tyrannen, und sogar 
denjenigen Henkern, welche dieser mit dem Namen 
seiner Diener, Gehülfen und Vertrauten beehret, 
würklich überal und ohne Einschränkung schuldig seyn? 
War z. B. der zu den Zeiten Neros lebende Römer 
diesem Ungeheuer mit einer solchen Ehrfurcht verhaf¬ 
tet?) Unbillige Klagen der Untertahnen bekümmern 
sehr das Herz guter Fürsten. (Ein Fal, der wol so 
gar oft nicht eintreten mögte. Der guten Fürsten, 
o mögten ihrer doch mehrere seyn!) Eine Quelle der 
mehresten falschen und ungerechten Klagen ist die Ver= 
gleichung mit andern Staaten. Eine solche Verglei= 
chung ist einem Irlichte gleich, das uns in bodenlose 
Sümpfe führt. Erstlich müssen wir doch davon gewis 
seyn, daß diejenigen beiden Staaten, die wir mit 
einander vergleichen, auch außerhalb unsers Gehirns 
würklich vorhanden, und nicht, wie Klimms unter= 
irdische Welt, ein Spiel unserer Einbildungskraft 
sind. Zweitens müssen wir sorgfältig prüfen, wo die 
Vergleichung hinke. (Sehr wahr und richtig!) Die 
drei folgenden Abhandlungen: Reise durch die Posche= 
zegergespanschaft in Slavonien, vom Handel, dem 
Akkerbau u. s. w. bei den Römern, und von den 
Sprichwörtern gehören nicht vor unsere Zeitung. 
2. 
Tübin= 
— 
Universitäts 
Max-Planck-Institut für 
Bibliothek 
europäische Rechtsgesch 
Rostoc
	        
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