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sehr sträfliche Weise bedienen, nicht ganz. Er wünscht
nur, daß wir selbst dieser Freiheit die gehörigen
Grenzen anzuweisen und sie darin zu erhalten suchen
mögten. So tadelt er z. B. alle Klagen über Klei=
nigkeiten. Der Untertahn sol ferner die Ehrfurcht
nicht vergessen, die er seinem Monarchen schuldig ist.
Solte er aber diese Ehrfurcht einem offenbar schlechten
Monarchen, einem ungerechten und raubsüchtigen
Wüterich, einem blutbegierigen Tyrannen, und sogar
denjenigen Henkern, welche dieser mit dem Namen
seiner Diener, Gehülfen und Vertrauten beehret,
würklich überal und ohne Einschränkung schuldig seyn?
War z. B. der zu den Zeiten Neros lebende Römer
diesem Ungeheuer mit einer solchen Ehrfurcht verhaf¬
tet?) Unbillige Klagen der Untertahnen bekümmern
sehr das Herz guter Fürsten. (Ein Fal, der wol so
gar oft nicht eintreten mögte. Der guten Fürsten,
o mögten ihrer doch mehrere seyn!) Eine Quelle der
mehresten falschen und ungerechten Klagen ist die Ver=
gleichung mit andern Staaten. Eine solche Verglei=
chung ist einem Irlichte gleich, das uns in bodenlose
Sümpfe führt. Erstlich müssen wir doch davon gewis
seyn, daß diejenigen beiden Staaten, die wir mit
einander vergleichen, auch außerhalb unsers Gehirns
würklich vorhanden, und nicht, wie Klimms unter=
irdische Welt, ein Spiel unserer Einbildungskraft
sind. Zweitens müssen wir sorgfältig prüfen, wo die
Vergleichung hinke. (Sehr wahr und richtig!) Die
drei folgenden Abhandlungen: Reise durch die Posche=
zegergespanschaft in Slavonien, vom Handel, dem
Akkerbau u. s. w. bei den Römern, und von den
Sprichwörtern gehören nicht vor unsere Zeitung.
2.
Tübin=
—
Universitäts
Max-Planck-Institut für
Bibliothek
europäische Rechtsgesch
Rostoc