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verfertigen, ihr Daseyn zu danken. Herr Mader sah
diese Ausarbeitungen nach, verbesserte sie und legte
sie der Prüfung des Publicums mit der im Titel geäu¬
serten Absicht vor. I. Ob die Aemter auf Lebenslang
erteilt werden sollen? (Uebersezt aus dem Werke:
Des corps politiques & de leurs gouverne-
ments. Lyon 1764. Tome 2. L. 4. Ch. 8-10.
Jn mehreren Staaten wurden in älteren Zeiten die
Aemter nicht ad dies vitae erteilt. Gründe für und wi=
der die lebenswierige Erteilung der Aemter. Jedes Amt
hat seinen ihm ganz eigenen Gegenstand, welcher seine
eigene Kentnisse erfordert. Bei der öfteren Verwech=
selung der Aemter würde mancher zum Besten des
Ganzen angelegte Plan unausgeführt bleiben. Die
Beamten würden, wenn sie wüsten, daß sie bald
wieder abgehen müsten, um die kurze günstige Epoche
ihres Lebens zu nuzen, zusammentreiben, was sich
nur zusammentreiben ließe. Der Untertahn würde
seinen Beamten nicht kennen lernen, und ihn folg¬
lich weder achten noch fürchten. Eine nur auf eine
kurze Zeit regierende Obrigkeit würde sich scheuen zu
strafen, um sich diejenigen nicht zu Feinden zu ma=
chen, welche ihr binnen kurzem wiederum gleich zu
achten wären, u. s. w.) II. Von Projecten. (Aus
den Traités sur divers sujets interessans de Po-
litique & de Morale. 1763. Nro 3. Ein sehr gu=
ter, mit vielen lehrreichen und warnenden Beispielen
alter und neuer Projectmacher belegter Aufsaz, der
vorzüglich bemerkt und von angehenden Staatsmän=
nern beherzigt zu werden verdient.) III. Von den
Urteilen über Regenten und Staatssachen (Der
Verfasser verwirft, wie auch billig ist, die Freiheit,
seine Meinung über diejenigen zu sagen, denen das
Recht eingeräumet ist, über unsere Wohlfart zu ent=
scheiden, und die sich desselben mehrmalen auf eine
sehr
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