Full text: Zeitungen für Rechtsgelehrte (1789 (1789))

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verfertigen, ihr Daseyn zu danken. Herr Mader sah 
diese Ausarbeitungen nach, verbesserte sie und legte 
sie der Prüfung des Publicums mit der im Titel geäu¬ 
serten Absicht vor. I. Ob die Aemter auf Lebenslang 
erteilt werden sollen? (Uebersezt aus dem Werke: 
Des corps politiques & de leurs gouverne- 
ments. Lyon 1764. Tome 2. L. 4. Ch. 8-10. 
Jn mehreren Staaten wurden in älteren Zeiten die 
Aemter nicht ad dies vitae erteilt. Gründe für und wi= 
der die lebenswierige Erteilung der Aemter. Jedes Amt 
hat seinen ihm ganz eigenen Gegenstand, welcher seine 
eigene Kentnisse erfordert. Bei der öfteren Verwech= 
selung der Aemter würde mancher zum Besten des 
Ganzen angelegte Plan unausgeführt bleiben. Die 
Beamten würden, wenn sie wüsten, daß sie bald 
wieder abgehen müsten, um die kurze günstige Epoche 
ihres Lebens zu nuzen, zusammentreiben, was sich 
nur zusammentreiben ließe. Der Untertahn würde 
seinen Beamten nicht kennen lernen, und ihn folg¬ 
lich weder achten noch fürchten. Eine nur auf eine 
kurze Zeit regierende Obrigkeit würde sich scheuen zu 
strafen, um sich diejenigen nicht zu Feinden zu ma= 
chen, welche ihr binnen kurzem wiederum gleich zu 
achten wären, u. s. w.) II. Von Projecten. (Aus 
den Traités sur divers sujets interessans de Po- 
litique & de Morale. 1763. Nro 3. Ein sehr gu= 
ter, mit vielen lehrreichen und warnenden Beispielen 
alter und neuer Projectmacher belegter Aufsaz, der 
vorzüglich bemerkt und von angehenden Staatsmän= 
nern beherzigt zu werden verdient.) III. Von den 
Urteilen über Regenten und Staatssachen (Der 
Verfasser verwirft, wie auch billig ist, die Freiheit, 
seine Meinung über diejenigen zu sagen, denen das 
Recht eingeräumet ist, über unsere Wohlfart zu ent= 
scheiden, und die sich desselben mehrmalen auf eine 
sehr 
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Universitäts 
Max-Planck-Institut für 
Bibliothek 
europäisch 
Rostoc
	        
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