Volltext : Beyträge zur Geschichte der teutschen Justizpflege im achtzehnten Jahrhundert (Nr. 1 ([1787]))

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zu  ernannten  Komission  abgethan  und  sonach  zum  Spruche  Rechtens  ad
Impartiales  versendet  würde.  Aber  eine  vom  beklagten  Kammerjunker -
  von  Bünau  gegen  seine  Kläger  und  Glaubiger  ernannte  eigne  Komission, -
  welche  Erscheinung  ist  das!  Schon  der  bloße  Gedanke  hievon
muß  dem  Publikum  ein  lachen  bereiten.  Wer  mag  wol  der  Kommissarius -
  seyn?  Ein  ehrlicher  Mann  doch  wol  nicht!  Der  müste  ausnehmend -
  viel  überflüßige  Ehre  besizen,  wenn  er  nach  der  Zubuße,  die  er
bey  dieser  Sache  daran  leiden  würde,  noch  ein  wenig  guten  Namen
übrig  behalten  wollte.  Und  welcher  teutsche  Schöppenstuhk  sollte  wol
seine  Reputation  daran  wagen,  über  die  aus  einer  Sammlung  von
Nichtigkeiten,  Gesezfehlern  und  Gustavischen  falschen  Gezeugnüßen  bestehenden -
  Kommissionsakten  zu  sprechen,  und  damit  einen  neuen  Beytrag
ad  brutalia  Juris  zu  liefern?"  Freylich  kann  durch  betrügliche  Einleitungen -
  mancher  zu  einer  Thorheit,  oder  zu  einem  Unrecht  verleitet  werden, -
  wofür  er  sonst  herzlichen  Abscheu  hat,  und  auf  solche  Art  mag
auch  wol  die  Einrückung  der  von  Bünauischen  Zitation  in  die  Erlanger
Zeitung  erschlichen  worden  seyn.  Allein  die  Betrügerey  biß  zu  bößlicher -
  Hintergehung  ganzer  Akademien  zu  übertreiben  und  solche  zu  Legalisirung -
  des  schändlichsten  Unfugs  mißbrauchen  zu  wollen,  das  wäre  ein
neues  und  noch  größeres  Delikt.  Doch  dieses  gehört  zur  ernsthaften  Seite
der  Zitation,  und  hier  ist  nur  von  ihrer  lächerlichen  Seite  die  Rede.  Was
ist  aber  auch  von  dieser  noch  weiter  zu  sagen?  Wenn  noch  jemand  daran
zweifeln  könnte,  daß  gedachte  Zitation  aus  solchem  Standpunkte  betrachtet, -
  im  höchsten  Grad  albern  und  unsinnig  sey;  so  wüßte  ich  kein  Mittel,
die  Ehre  des  Menschenverstands  unserer  Zeit  zu  retten.  Nur  Schade  für
den  in  der  teutschen  Staats=  und  Gelehrtengeschichte  so  berühmten  Geschlechts= -
 -
  ist  vor  einigen  Jahren  eine  kleine  Sammlung  von  akademischen -
  Rechtssprüchen  unter  dem  Titul  herausgekommen:  Brutalia
Juris,  für  alle  Menschenkinder,  besonders  aber  für  die  Facultisten  und
Schöppen,  lustig  und  lieblich  zu  lesen.  Cölln  bey  Peter  Matto  1779.  3.
Pbloter
Volage.
Max-Planck-Institut  für
bliothek  DEC
euro
päische  Rechtsgeschichte
            
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