Full text: Magazin der Gesetzgebung, besonders in den königl. preußischen Staaten (Bd. 1 (1781))

Ueber die Aufwandgesetze. 
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chen Mitbürger schonen, daß sie sich ihnen im Aeußer¬ 
lichen gleichstellen wollen, um nicht entweder sie zu be¬ 
schämen, oder sie zu einer Nacheiferung in dem Auf¬ 
wande zu reizen, die ihnen verderblich seyn muß; und 
wo nicht diejenigen, welche das Uebergewicht bey der 
Abfassung der Gesetze behaupten, billig genug sind, auch 
der Schwachheit ihrer reichern Bruͤder Rechnung zu 
tragen, und nicht alles auf ihr eigenes Maaß einzuschraͤn¬ 
ken: da läßt sich nichts Gutes hoffen. 
Wo aber wahrer Menschensinn, ächte brüderliche 
Liebe und wahrer bürgerlicher Geist herrschen, da läßt 
sich die Möglichkeit unschädlicher und selbst für einen 
Theil der Bürger nützlicher Aufwandgesetze denken; da 
ist es möglich, den Aufwand der Reichen nicht in gleich 
enge Graͤnzen einzuschränken, wie den der minder begluͤck¬ 
ten, denn dieser würde verderblich und ungerecht seyn; 
aber ihn von denjenigen Gegenstaͤnden abzuleiten, durch 
welche er den Neid, oder wenigstens die Nacheiferung 
des Unverstandes und der Eitelkeit reizen kann. 
Solche Gesetze würden also nicht so sehr Gesetze, 
als freundschaftliche Verkommnisse seyn, durch welche 
Bruder zum Besten und zur Befriedigung ihrer Bruͤder 
sich verbänden, solchen Genießungen zu entsagen, die 
sie ohne den geringsten Nachtheil entbehren, und die sie 
sich gar leicht durch nuͤtzlichere und ehrenvollere ersetzen 
können. Sie können also auch nur Statt haben zwischen 
Burgern, unter denen eine gewisse Gleichheit eingefüͤhrt 
ist, und in Staaten, wo durch das Verbot gewisser 
Waaren der arbeitende Buͤrger nicht an seiner Nahrung 
leidet, in Demokratien und in Aristokratien, oder in 
Städ= 
Vorlage: 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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