Full text: Magazin der Gesetzgebung, besonders in den königl. preußischen Staaten (Bd. 1 (1781))

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in die Bevölkerung des Staats. 
verwünschen, die dem Staate zur Last, und für die 
armen Gefangenen, männliche sowohl, als weibliche, 
peinigend sind; so ist doch noch die Frage, ob sie der 
Bevölkerung des Staats so nachtheilig sind, als man 
es sich vorstellt. 
Wenn das Land, welches einem Kloster zugehört, 
einem Edelmann zustände, so würde er die Einkünfte 
daraus auf Hunde, Pferde, Kammerdiener, Laquayen, 
Köche und Mägde verwenden, und seine Familie wuͤrde 
nicht mehr Bürger liefern, als das Kloster. 
Die gewöhnliche Ursache, warum Eltern ihre 
Töchter in Nonnenklöster stoßen, ist, daß sie mit kei¬ 
ner zu zahlreichen Familie mögen beschweret werden. 
Die Alten hatten eine eben so unschuldige Methode, 
die für die Absicht noch wirksamer war, nämlich, das 
Aussetzen der Kinder in den ersten Jahren. Dieß 
Verfahren war sehr gemein, und wird von keinem 
Schriftsteller dieser Zeiten mit dem Abscheu beschrie¬ 
ben, den es verdiente, oder selten einmal mit Mis¬ 
billigung *). 
Plutarch, der menschenfreundliche, gutgesinnte 
Plutarch, billigt es, auch Seneca (de ira lib. 1. 
cap. 15.) billigt das Aussetzen kränklicher und schwäch¬ 
licher Kinder, und lobt es am Attalus, Könige von 
Pergamus, als eine Tugend, daß er alle seine eigenen 
Kinder tödtete, oder, wenn man lieber will, aussetzte; 
um seines Bruders Sohne Eumenes die Krone zu 
lassen, indem er auf diese Weise seine Dankbarkeit 
und 
) Tacitus de morib. Germ. tadelt es. 
Vorlage: 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte 
nste.
	        
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