XII. Ueber die Tortur.
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Werks über Verbrechen und Strafen hat ihn ganz er¬
Ich wünsche nichts mehr, als daß man das
schöpft.
Werk dieses Menschenfreundes sehr oft lesen möge.
Meines Wissens ist Montagne der erste, der die
Folter für eine gefährliche Erfindung, und mehr für
ein Mittel die Geduld, als die Wahrheit, zu prüfen,
hält. Wer sie ausstehen kann, verbirgt die Wahrheit
eben so gut, als der, welcher sie nicht ausstehen kann.
Denn warum soll uns der Schmerz vielmehr die wah¬
ren Umstände, als die erdichteten, zu sagen zwingen?
Umgekehrt, wenn der Unschuldige Geduld genug be¬
sitzt die Marter auszustehen, warum soll sie nicht auch
der Schuldige besitzen? da so ein schoͤner Lohn, wie das
Leben ist, darauf steht. Die Ehre der Erfindung ge¬
hört wohl einem furchtsamen Tirannen, der einem
Unschuldigen ein Bekenntniß abzwingen wollte, weil
er sich fürchtete, daß seine That sonst dem Volke nicht
gefallen möchte.
Die Religionswut, die in der Wahl der Mittel
niemals zärtlich ist, hat den Gebrauch dieser Erfindung
erweitert. Wir wollen nur einen Blick auf den Pro¬
Als sein
zeß des unglücklichen Grandier werfen.
Urtheil gefällt war, ihn zu verbrennen, brachte man
ihn auf die ordentliche und außerordentliche Folter*).
Sie
*) In den Büchern, die die Stelle eines Gesetzbuches in
Frankreich vertreten, findet man nichts, als die grä߬
lichen Worte: Präparatorische Folter, provisorische Fol¬
ter, ordentliche Folter, außerordentliche Folter, Folter
unter Reservation der Beweise, Folter ohne Vorbehalt
der
Magaz. d. Gesetzg. II. B.
Vorlage
Max-Planck-instittut für
chicht
europäische