Full text: Magazin der Gesetzgebung, besonders in den königl. preußischen Staaten (Bd. 2 (1782))

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Kommentar über Beccar. Werk. 
berei wegen an. Man hörte sie ab, und konfron¬ 
tirte sie mit der Zauberinn. Sie sagten aus, daß 
sie in ihren Gliedern ein Jucken empfunden, als wenn 
Ameisen sich auf denselben befänden, und daß sie 
besessen waͤren. Man holte Aerzte, oder vielmehr 
Leute, die man für Aerzte hielt. Sie besichtigten 
die Mädchen. Sie suchten auf dem Köͤrper der Mi¬ 
chaline das Siegel des Teufels, welches in dem Ver¬ 
balprozeß die satanischen Zeichen hieß. Sie stießen 
eine lange Nadel hinein. Das machte da einen 
heftigen Schmerz. Es lief Blut aus der Wun¬ 
de, und Michaline ließ durch ihr Geschrei merken, 
daß sie keine unempfindliche Haut habe. Die Rich¬ 
ter erkannten auf die Tortur, da sie keine vollständige 
Beweise von der Hexerei der Chaudron hatten, 
und diese lieferte sie in der Geschwindigkeit. 
Die 
Unglückliche konnte sie nicht aushalten, und gestand, 
was man von ihr wissen wollte. 
Die Aerzte suchten das Zeichen des Satans noch 
immer. Endlich fanden sie auf einer ihrer Lenden ein 
kleines schwarzes Zeichen. Sie stießen eine Nadel 
hinein. Der Schmerz überwältigte das arme Ge¬ 
schöpf dergestalt, daß sie nichts fühlte, nicht einmal 
schrie. Folglich war das Verbrechen eingestanden. 
Weil aber die Sitten sich zu verfeinern anfingen, so 
ward sie gehangen, erdrosselt, und dann allererst 
verbrannt. 
In allen Gerichtshöfen des christlichen Europa 
wurden ahnliche Verdammungsurtheile abgefaßt. Ue¬ 
berall waren für die Herenmeister, so wie für die Kez¬ 
zer, 
— 
Max-Planck-Institut für 
FC 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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