Full text: Magazin der Gesetzgebung, besonders in den königl. preußischen Staaten (Bd. 2 (1782))

der verschiedenen Stände. 
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Schriftsteller zu einer Maxime machen zu wollen 
scheinen. Ein solches System kann nicht gedacht 
werden, ohne den Fleiß gänzlich zu unterdrücken, die 
bürgerliche Sicherheit aufzuheben, alle Stände zu 
verwirren, das gemeine Volk stolz, neidisch und eitel 
zu machen, und den Reichen Lust und Eifer, dem all¬ 
gemeinen Besten zu dienen, zu benehmen. Wenn 
wir uns ein Volk im Stande der Natur, und in der 
vollkommensten Gleichheit der Umstaͤnde vorstellen; so 
mußte man entweder alle Lust, mehr als die unent¬ 
behrlichen täglichen Beduͤrfnisse zu erwerben, unter¬ 
drücken, oder es wird nicht lange währen, daß nicht 
Ungleichheit bei diesem Volke Platz greifen sollte; 
wofern nicht die Natur ihm allen Ueberfluß versagt 
hat. 
Es wird nicht lange währen, daß nicht ein 
Unterschied im Vermögen; und folglich Reiche und 
Arme, entstehen sollten. Die Kinder oder Erben, 
müßten das Vermögen und die Rechte, die ihre Ael¬ 
tern erworben haben, entweder behalten oder nicht. 
Setzen wir, daß sie sie nicht behalten sollten, weil 
es die Gleichheit nicht erlaubte; da heben wir ja die 
Betriebsamkeit und alle Lust zum Gewinnst, die auf 
die natürliche Liebe gegründet ist, auf; und folg¬ 
lich verwandeln wir diesen eingebildeten Stand der 
Freiheit und Gleichheit, in eben einen solchen, der¬ 
gleichen in den morgenländischen und despotischen 
Staaten sich findet. Setzen wir hingegen, daß die 
Nachkommen das, was ihre Väter auf eine recht¬ 
mäßige Art erworben haben, behalten sollten, da¬ 
fern es nicht dem ganzen Staate zur Last wird; 
wird mit der Zeit eine merkliche Ungleichheit ent¬ 
Hh 2 
stehen. 
Vorlage: 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
chte 
europäische Rechtsgeschi 
2
	        
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