Full text: Magazin der Gesetzgebung, besonders in den königl. preußischen Staaten (Bd. 2 (1782))

482 XXXVII. Von dem politischen Verhältniß 
könnte, daß ein allgemeiner Trieb ihn zu verlassen, 
nicht wichtige Ursachen haben müsse. Wir wollen 
uns Leute vorstellen, die auf dem Lande erzogen sind, 
und daselbst ihre Heimath, auch wenigstens Etwas 
haben, das sie ihr Eigenthum nennen können; wie 
bald ekelt denen nicht vor großen Städten? Man 
muß entweder in der Eitelkeit der Stadt erzogen seyn, 
oder große Noth auf dem Lande leiden, oder aber 
einen sonderbaren Charakter haben, wenn man mehr 
Geschmack an einer Lebensart nach Phantasie und Mo¬ 
de, als an der, welche den Menschen natürlich ist, 
findet. Wenn ja noch Länder sind, wo eine solche 
Thorheit den Menschen angeboren ist, so wären es 
etwa die südlichen; allein laßt uns einen schweizeri¬ 
schen Bauren an der Grenze von Frankreich fragen, 
ob etwas anders als die Noth ihn bewegen kann, sei¬ 
nen Stand oder Vaterland zu verlassen? Wäre nicht 
etwas in dem Menschen selbst, welches ihn so stark 
an sein Vaterland bände; so müßten Gegenden auf 
der Erde seyn, wo man ganze Städte leer fände. 
Denn was sollte lebende Menschen hindern koͤnnen, 
wegzuziehen, wenn man die Einfuhr der todten Waa¬ 
ren nicht verhindern kann? 
So wichtig der Grundsatz in allen Ländern ist, 
den Stand der Arbeitenden sicher und ertraͤglich zu 
machen, eben so wichtig ist dieser, daß man reiche 
und bemittelte Bürger in allen den Rechten schütze, 
die sie auf eine rechtmäßige Art erworben haben, und 
die dem Staat nicht zur Last fallen. Es ist keine 
größere Chimäre in der Staatskunst, als die Gleich= 
heit des Standes, die so viele unserer jetzigen 
Schrift= 
Vorlage: 
Max-Planck-Institut für 
DFC 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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