276 ǀ XXXVI. Englische Strafgesetze rc.
und zwanzigsten Jahre zu der protestantischen Kirche
sich bekennen würden.
Diese harten, die Menschenliebe beleidigenden Sätze
beider Parlamente, sind gleichwohl nie zur Erfüllung
gebracht. Und da in den jetzigen Zeiten weder die
Religion, noch die Staatsverfassung von Großbritan¬
nien von Seiten der Römisch-Katholischen mehr et¬
was zu befürchten hat, so hat man gegen sie immer
mehr Mäßigung gebraucht, und ihr Schicksal ist vor
zwei Jahren durch eine besondre Akte sehr erleichtert
worden, deren Aufhebung die sogenannte protestan¬
tische Association unter Lord Gordons Anführung
auf eine tumultuarische Art gesucht, und dadurch
den letzten Aufruhr in London veranlasset hat.
XXXVII.
Vorlage:
Max-Planck-Institut für
DFC
europäische Rechtsgeschichte