Full text: Magazin der Gesetzgebung, besonders in den königl. preußischen Staaten (Bd. 2 (1782))

VII. Ueber das Verbrechen des Predigens rc.41 
Als er nirgends Ruhe fand, und weder bei den 
Protestanten noch bei den Katholiken seines Lebens sicher 
war, so trat er in Venedig zur jüdischen Religion uͤber. 
Er war nicht nur selbst davon üͤberzeugt, sondern be¬ 
hauptete auch bis an seinen Tod, die jüdische Reli¬ 
gion sei die einzige wahre, und weil sie es ehedem 
gewesen wäre, so müßte sie es allezeit bleiben. Die 
Juden beschnitten ihn nicht, weil sie mit der Obrig¬ 
keit Händel zu bekommen fürchteten; indessen war er 
doch innerlich ein Jude. Oeffentlich bekannte er sich 
nicht dazu. Er ging endlich als Prädikant nach 
Genf, ward daselbst erst Lehrer des Gymnasium, und 
erhielt alsdenn die Wuͤrde eines Dieners des goͤtt¬ 
lichen Worts. 
Der ewige Streit, der in seinem Herzen zwischen 
Kalvins Sekte, deren Lehren er predigen mußte, und 
zwischen der mosaischen Religion, die er für die ein¬ 
zige wahre hielt, sich befand, machte ihn geraume 
Zeit krank. Er siel in eine Melancholie, und eine 
äußerst schmerzhafte Krankheit. Im Anfalle der 
Wuth und der Schmerzen schrie er einstmals laut 
auf: — er sei ein Jude. Die Geistlichen besuch¬ 
ten ihn, und waren darauf bedacht, ihn wieder zu 
sich selbst zu bringen. Aber er antwortete ihnen, daß 
er den Gott Israels anbete, daß Gott sich unmoͤg¬ 
lich verändern, und ein Gesetz abschaffen könne, das 
er selbst gegeben, und mit seiner eigenen Hand auf= 
geschrieben hätte. Er redete gegen das Christen¬ 
thum, hierauf widersprach er allem dem, was er 
eben gesagt hatte, und setzte, um nur nicht öffent¬ 
lich 
5 
Vorage: 
Max-Planck-Institut für 
DFC 
chtsgeschichte 
europäische R
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer