des Herrn von Montesquiou.
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Der Verfasser des Werks von den Gesetzen genoß
endlich im Frieden seines verdienten Ruhms, als er
zu Anfange des Februars 1755 in eine Krankheit ver=
siel. Sein von Natur zarter Gesundheitszustand war
seit geraumer Zeit geschwäͤcht worden, theils durch die
langsamen, aber fast unvermeidlichen Wirkungen des
mit tiefem Nachsinnen verbundenen Studirens, theils
durch den Verdruß, welchen man ihm seines Buchs
wegen zu erwecken gesucht hatte, theils endlich durch
die Lebensart, welche er in Paris fuͤhren mußte, und
welche ihm, wie er selbst einsahe, nichts weniger als
zuträglich war. Aber die Begierde, seines Umgangs
zu genießen, war zu heftig, daß sie nicht bisweilen
in eine Art von Unbescheidenheit haͤtte ausarten sollen;
man wollte, ohne daß man es inne ward, seiner, auf
Unkosten seiner selbst genießen. Kaum verbreitete sich
die Nachricht von der Gefahr, in der er schwebte, als
ganz Paris daruber in Unruhe gerieth; in allen Ge¬
sellschaften ward nur hiervon gesprochen. Seine Woh¬
nung wurde nie ledig von Personen allerlei Standes,
die sich nach seinem Befinden erkundigten; einige tha¬
ten dies aus wahrhafter Theilnehmung, andere, um
wenigstens den Schein der Gleichguͤltigkeit zu vermei¬
Der König, em=
den, oder auch weil alles zulief. —
pfindlich üͤber den Verlust, der seinem Reiche drohete,
erkundigte sich mehrmalen nach seinem Befinden;
ein Zeugniß der Güte und Gerechtigkeit, was dem
Monarchen und dem Unterthan in gleichem Grade
rühmlich ist.
Das Ende des Herrn von Montesquiou war sei=
nes Lebens nicht unwürdig. Von grausamen Schmei=
zen
Vorlage:
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte