Full text: Magazin der Gesetzgebung, besonders in den königl. preußischen Staaten (Bd. 2 (1782))

Kommentar über Beccar. Werk. 
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e 
XVIII. 
Ueber den Hausdiebstahl. Zweikampf. 
Wenn in einer Provinz ein kleiner Hausdiebstahl 
mit dem Tode bestraft wird, sollte diese so we¬ 
nig proportionirte Strafe nicht der Gesellschaft nach¬ 
theilig seyn? Heißt das nicht, den oͤffentlichen Raub 
erleichtern, und dazu einladen. Denn, wenn ein 
Herr seinen Bedienten eines kleinen Diebstahls wegen 
der Gerechtigkeit uͤbergibt, und dieser Ungluͤckliche ver¬ 
liert deshalb sein Leben, so wird der Herr in der gan¬ 
zen Nachbarschaft verabscheut. Man füͤhlt es als¬ 
denn, daß die Natur und das Gesetz im Widerspruch 
stehn, daß folglich das Gesetz nichts tauge. 
Was geschieht also? Die Herren, welche bestoh¬ 
len worden sind, wollen sich keine Schande machen. 
Sie jagen daher ihre Bedienten fort. Diese stehlen 
an einem andern Orte, und gewoͤhnen sich nach und 
nach zu dem Straßenraub. Da auf eine kleine Spitz¬ 
hüberei so gut als auf einen beträchtlichen Raub die 
Todesstrafe liegt; so ist es ganz naturlich, daß sie et¬ 
was ansehnliches stehlen. Sie werden wohl gar Meu¬ 
chelmörder, wenn sie nur einige Hoffnung haben, daß 
man sie nicht entdecke. 
Wenn hingegen die Strafe mit dem Verbrechen 
in Proportion steht; wenn der Hausdieb dazu ange¬ 
halt en 
Vorlage: 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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