Volltext : Archiv für das Notariat (Bd. 3 = H. 1/3 (1812))

292
II.  Jurisprudenz.
Fortsetzung  der  Arrets  der  Kassations=  und  Appellhöfe -
  seit  dem  1ten  Januar  1810.
I.  Des  Kassationshofes  in  Paris.
Brautschatz  —  Veräusserung  —  Coder  Napoleon.
(C.  N.  1554.)
Arret  vom  3ten  September  1811.  S.  c.  c.
Wenn  eine  Ehefrau  vor  der  Einführung  des  C.  N.
ihre  zum  Brautschatze  gehörigen  Güter  nach  den  alten
Gesetzen  veräussern  konnte,  so  kann  sie  es  auch  noch  unter -
  dem  C.  N.,  obgleich  dieser  die  Veräusserung  der  Dotalgüter -
  verbietet.
Wir  haben  im  Archiv  I.  328.  Nro  17,  ein  Arret  des
Appehhofes  von  Montpellier  angeführt,  durch  welches
das  Gegentheil  entschieden  wurde.  Allein  dieses  Arret
wurde  von  dem  höchsten  Gerichtshofe  kassirt.  „In  Er¬„ -
  wägung,"  sagt  dieser,  „daß  die  Gesetze  nur  für  die
„  Zukunft  verfügen;  —  daß,  wenn  die  alten  Gesetze
„  der  Ehefrau  erlaubten,  die  zu  ihrem  Brautschatze  ge¬„ -
  hörigen  Güter  zu  veräussern  oder  mit  Hypotheken  zu
„  beschweren,  diese  Befugniß  als  eine  stillschweigende  Be¬„ -
  dingung  der  Bestellung  des  Brautschatzes  und  als  ein
„  erworbenes  Recht  der  Ehefrau  anzusehen  ist,  welches
„  durch  kein  Gesetz  abgeschafft  wurde;  —  daß  man  eine
„  solche  Abschaffung  nicht  aus  dem  Art.  1554  des  C.  N.
„  folgern  kann,  welcher  die  Veräusserung  der  Dotalgü¬„ -
  ter  verhietet,  weil  dieser  Artikel  nur  diejenigen  Güter
Vorlage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer