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nämlichen Epoche an, über die Erhaltung derselben
wachen kann und soll. Ihre Inskription, die nun nach
der gewöhnlichen Regel zu behandeln ist, kann nur auf
solche Begünstigungen Ansprüche machen, die auch den
übrigen gestattet sind, und muß in Gefolg des Art.
2154, innerhalb zehn Jahren, von dem Tage an gerechnet, -
wo die Ehe getrennt wurde, erneuert werden.
Das sind nun die Hauptgründe, auf welche sich die
stützen, welche der Meinung sind, daß die Frau nach
Auflösung der Ehe eine Inskription nehmen müsse, und
ihr hierzu eine Frist von zehn Jahren gestatten.
Wie können dieser Meinung nicht beipflichten, und
glauben im Gegentheile, daß nach Auflösung der Ehe,
die Hypothek der Frau fortwährend ohne Inskription
besteht, bis der Brautschatz, die aus der Ehe entspringenden -
Forderungen und überhaupt alles das gänzlich
entrichtet ist, was durch diese Hypothek in Sicherheit
gestellt werden sollte, oder bis diese Hypothek mit
Beobachtung der gesetzlichen Formalitäten vernichtet
worden ist.
Die Gegner müssen zugestehen, daß die Wirkung
der gesetzlichen Hypothek, selbst weun sie auch nicht
inskribirt ist, dennoch nach der Ehe, während eines
mehr oder weniger langen Zeitraumes, fortdauernd besteht, -
weil sie sonst zugäben, daß das Gesetz der Frau
ein blos illusorisches Recht ertheilt habe. Wenn man
annimmt, daß die Frau unverändert dasselbe Recht behält, -
das sie während der Ehe hatte, bedarf es alsdann
nicht einer expressen Bedingung des Gesetzes, um dieses
Recht zu vernichten, oder es einer eben so wichtigen
Modifikation zu unterwerfen? Das Stillschweigen des
Vorage
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