Volltext : Archiv des Criminalrechts (N.F. Jg. 1834 (1834))

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Ueber  das  Verbrechen  |
widrigen  Vortheils  zur  Vollendung  des  Verbrechens  erforderlich, -
  aber  die  Handlung  oder  Unterlassung,  aus  welcher
dann  der  Vortheil  gezogen  werden  sollte,  muß  wirklich  erzwungen -
  worden  seyn  3).  Auch  in  dem  Falle,  wenn  die
Erpressung  durch  Bedrohung  mit  künftiger  Mißhandlung,
oder  durch  minas  juris  geschieht,  wird  die  Erlangung  des
rechtswidrigen  Vortheils,  oder  die  wirkliche  Beschädigung
am  Eigenthum  zur  Vollendung  nicht  erfordert.  Nur  ist
in  diesem  Falle  die  Strafbarkeit  geringer,  als,  da  durch
thätliche  Mißhandlung  oder  durch  Drohungen  auf  Leib  oder
Leben  die  Handlung  oder  Unterlassung  erzwungen  wurde*).
Verschiedenheiten  zwischen  dem  baierischen  Gesetzbuche -
  und  dem  neuen  Entwurfe  bei  dem  Verbrechen -
  der  Erpressung.
§.  7.  Die  Verschiedenheiten  nun  zwischen  dem  Gesetzbuche -
  und  dem  Entwurfe  in  Bezug  auf  diese  Verbrechen  bestehen -
  darin:
1)  Der  Entwurf  beschränkt  die  Erpressung  auf  das  Abnöthigen -
  (durch  Thätlichkeiten  oder  Drohungen)  einer  Handlung -
  oder  Unterlassung,  um  sich  oder  einem  Dritten  einen
rechtswidrigen  Vortheil  zu  verschaffen.  Er  weicht  also
von  der  bestehenden  Gesetzgebung  ab,  nach  welcher  die
Erpressung  auch  gerichtet  seyn  kann  auf  Schaden  am
Eigenthume  überhaupt,  wobei  aber  Drohung  mit  einem
künftigen  Uebel,  oder  minae  juris  erforderlich  sind.  Das
Requisit,  daß  der  rechtswidrige  Vortheil  zum  Nachtheile
des  Andern,  oder  eines  Dritten  gereichen  müsse,  kennt  der
Entwurf  nicht.  Auch  ist  es  überflüssig,  dieses  Requisits
Erwähnung  zu  thun,  weil  das  Gewinnen  des  beabsichtigten -
  Vortheils  selbst  zur  Consummation  des  Verbrechens  nicht
22)  Anmerk.  II.  S.  172.  Nr.  7.  8.  u.  S.  174.
23)  Hier  die  Strafe  des  Raubes,  dort  Arbeitshaus  von  1—4
Jahren.
.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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