Volltext : Archiv des Criminalrechts (N.F. Jg. 1834 (1834))

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Ergebniß  der  Criminalstatistik  :c.
rest  9  Monate;  6  bis  9  Monate  betrug  er  in  20,  3  bis
6  Monate  in  23,  1  bis  3  Monate  in  25,  und  unter
einem  Monat  in  22  Fällen."  Da  nur  gegen  Inculpaten,
die  schwerer  Verbrechen  angeschuldigt  sind,  ein  Sicherungsarrest -
  erkannt  wird,  so  kann  man  aus  den  obigen  Angaben
auf  die  beiläufige  Dauer  der  Criminalprozesse  nach  dem  deutschen -
  Verfahren  schließen.  —  Man  würde  ungerecht  seyn,
wenn  man  verkennen  wollte,  daß  das  achtungswürdige
Streben  nach  Gründlichkeit,  z.  B.  um  den  Thatbestand  herzustellen, -
  über  welchen  man  in  Frankreich  oft  leichtsinnig
hinwegschlüpft,  die  längere  Dauer  deutscher  Untersuchungen -
  erklärt;  aber  eben  so  gewiß  ist  auch,  daß  nach  den
oben  angegebenen  Berechnungen  schon  in  der  Einrichtung
des  französischen  Verfahrens  und  im  Princip  der  Mündlichkeit, -
  das  die  Relationen  beschwerlich  macht,  ein  Grund
der  Beschleunigung  der  Urtheilsfällung  liegt.  Möchten
diese  Bemerkungen  die  Veranlassung  zu  genaueren  statistischen -
  Untersuchungen  geben!
9206
Halle,  gedruckt  in  der  Gebauerschen  Buchdruckerei.
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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