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§. 4. Oesterreichisches Recht.
Verschiedene Stellung der älteren österreichischen Provincialprocessordnungen ¬
zu der Rechtswohlthat der Neuerungen S. 70, 71. Ausschliessung
der Neuerungen im niederösterreichischen Processrecht S. 71—78; im oberösterreichischen ¬
S. 78, 79; im steirischen S. 80—84; im kärntnischen
S. 84, 85; im tirolischen S. 85, 86. — Anerkennung der Rechtswohlthat
der Neuerungen in Böhmen S. 86—90; in Mähren S. 90; in Schlesien
S. 90—92. — Die neuere österreichische Gesetzgebung S. 93, 94.
§. 5. Das französische Recht und seine Nachbildungen.
Entgegengesetzter Entwicklungsgang des österreichischen und französischen ¬
Rechtes S. 94, 95. Zulassung der Rechtswohlthat der Neuerungen
in der Ordonnance von Villers-Cotterets S. 95, 96; in der Ordonnance
civile S. 96, 97; das geltende französische Recht: Unbeschränkte Zulässig
keit des neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz S. 98—100; beschränkte ¬
Zulässigkeit in der Cassationsinstanz S. 100—106. Genfer Recht
S. 106—108. Neuere deutsche Civilprocessordnungen und Entwürfe
S. 108—112.
§. 6. Stellung der Frage im heutigen Recht.
Arten des richterlichen Irrthums S. 117—119. Principielle Prüfung
der Frage, ob neues Vorbringen in den höheren Instanzen zuzulassen ist:
Verneinung dieser Frage S. 119—120 aus Gründen der Gerichtsorganisation, ¬
nämlich wegen der nothwendigen Beiziehung volksthümlicher Elemente
zu der Civilrechtspflege S. 120—125, ferner mit Rücksicht auf die Besetzung -
der höheren Gerichte S. 125—127. Verneinung der Frage aus
Gründen, welche im Civilverfahren selbst liegen, nämlich wegen der Unvereinbarkeit ¬
des neuen Vorbringens mit dem Systeme der freien Beweiswürdigung -
S. 128—130; Nachweis der Unvereinbarkeit bei den einzelnen
Beweisarten S. 130—140. — Durchführung des Princips der Ausschliessung
von Neuerungen im Einzelnen: Verhältniss des deutschen Entwurfs zu
diesem Princip S. 140—141; Ausschliessung dieses Princips bei der Berufung ¬
gegen Urtheile der Amtsgerichte S. 141—142; Unzulässigkeit der
Rechtswohlthat bei der Revision und Oberrevision gegen Urtheile der Collegialgerichte -
S. 142—145; Kritik der Revisionsgründe des §. 481 d. E.
S. 145—149; Unterschied der Revision und der Nichtigkeitsbeschwerde
S. 149—152; Verhältniss der Revision zu der „concreten Beurtheilung der
Thatsachen“ S. 152—155. Mangelhafte Beurkundung der mündlichen Verhandlung -
vor dem ersten Richter nach dem Entwurf S. 155—165 und
diesfällige Vorschläge S. 166—167; Form der von den oberen Instanzen
getroffenen Entscheidungen S. 167, 168; Schluss S. 168—170.
BUCHDRUOREREI O. OIOTEL & CO., WIEN AUOUSTINERSTRASSE 18.