Volltext : Archiv des Criminalrechts (N.F. Jg. 1846 (1846))

374  Bestimmung  der  Wahrscheinlichkeit  der  Urtheile
man  eine  öffentliche  Gerichtsstatistik  und  Appellationsgerichte -
  hat,  wie  z.  B.  in  Frankreich,  die  Größe  V  bestimmen -
  könnte,  woraus  sich  alsdann  der  mittlere  Werth  von
y  ableiten  ließe.  Allein  es  sind  in  dieser  Beziehung  mehrere -
  wesentliche  Bemerkungen  zu  machen.
Die  Prozesse,  und  besonders  die  Civilprozesse,  sind
oft  sehr  complicirt  und  durchlaufen  verschiedene  Phasen.
Die  Beweismittel  können  in  der  zweiten  Jnstanz  ganz  andere -
  sein,  als  in  der  ersten,  und  der  Appellant  kann  seinen
Prozeß  gewinnen,  ohne  daß  das  Erkenntniß  erster  Jnstanz
reformirt  wird.  Anders  verhält  es  sich  jedoch  bei  dem
Cassationsrecurse,  weil  der  Kläger  hier  sein  Beweismittel
aus  dem  angegriffenen  Erkenntnisse  selbst  herleiten  muß.
Wenn  ferner  die  Cassation  eines  Erkenntnisses  zeigt,  daß
der  Appellationshof  falsch,  oder  wenigstens  der  Ansicht  des
Cassationshofes  entgegen  geurtheilt  hat  in  einem  oder  mehreren -
  Punkten;  so  folgt  dagegen  aus  der  Zurückweisung
des  Cassationsgesuches  durchaus  nicht,  daß  der  Appellationshof -
  richtig  geurtheilt  hat,  noch  daß  der  Cassationshof
das  Erkenntniß  des  Appellationshofes  bestätigt.
Hinsichtlich  des  ersten  Umstandes,  welchen  weder  die
Gerichtsstatistik,  noch  die  mathematische  Rechnung  beseitigen -
  kann,  ist  zu  bemerken,  daß  die  wenigsten  Prozesse  erster -
  Instanz  zur  Appellation  gelangen,  und  folglich  könnte
die  hier  in  Rede  stehende  Methode  die  Größe  V  für  die
Tribunale  erster  Instanz  nur  in  Beziehung  auf  die  Prozesse -
  geben,  bei  welchen  wirklich  Appellation  stattfindet.
Wenn  jedoch  der  Appellant  aus  bloßer  Caprice  appellirte,
so  wäre  die  Größe  Vfür  die  Prozesse,  bei  welchen  Appellation -
  eingelegt  wird,  dieselbe,  wie  für  die,  bei  welchen
nicht  appellirt  wird.  Dasselbe  würde  noch  der  Fall  seyn,
wenn  außer  der  Caprice  die  pecuniäre  Wichtigkeit  des  Prozesses -
  die  Appellation  veranlaßte;  denn  ein  Prozeß  von  ge=Volage -

Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer