Volltext : Archiv des Criminalrechts (N.F. 1843, Beil.-H. (1843))

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von  Temme  übereinstimmen,  so  behält  er  sich  in  Betreff
der  Punkte,  wo  er  eine  abweichende  Ansicht  verfolgt,  vor,
diese  des  Nächstens  und  sobald  ihm  die  erforderliche  Muße
dazu  geworden,  in  einer  Recension  der  Temme'schen  Schrift
(in  den  Schneiderschen  Kritischen  Jahrb.  f.  D.  Rechts=W.
zu  besprechen.
-  Soviel  hiernächst  den  Ungarschen  Entwurf, -
  dessen  Vorzüglichkeit  schon  bei  einer  flüchtigen  Lectüre
sich  dem  Leser  aufdringt,  anlangt,  so  bedauert  der  Verf.,
daß  er  ihn  bei  der  vorliegenden  Arbeit  nicht  benutzen  konnte,
weil  er  —  durch  Zufall  —  erst  später  denselben  zugeschickt
erhielt,  als  daß  er  ihn  hätte  mit  der  gehörigen  Aufmerksamkeit -
  studiren  und  die  gewonnenen  Resultate  bereits  bei
der  vorliegenden  Arbeit  mit  verwenden  können.
Dresden,  den  31.  Juli  1843.
br
Vonage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
eur
            
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