Full text: Archiv des Criminalrechts (N.F. Jg. 1840 (1840))

Dritter Diebstahl. 
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genden Urtheite etwa eine Strafminderung eintreten las= 
sen, wenn das frühere Erkenntniß zu streng, und eine 
Strafschärfung, wenn es zu gelind erscheint. Aber da= 
mit nicht genug, müßte am Ende auch die ganze Pro= 
cedur, auf welche die früheren Urtheile gebaut wurden, 
in Frage gestellt und verworfen werden, wenn wesent= 
liche Gebrechen darin zu entdecken wären, die von der 
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Urtheilsbehörde übersehen wurden 
Der Verfasser ist daher ganz damit einverstanden, 
daß das Mannheimer Hofgericht sich jeder Bemerkung 
über den juristischen Werth der vorausgegangenen Ur= 
theile enthielt, und darauf hin die landesgesetzliche Strafe 
des dritten Diebstahls eben so erkannte, als wenn Gu= 
stav Hayn die früheren Diebstähle im Inlande began= 
gen hätte. Bei Dieben liegt ohnedies der Grund einer 
Straferhöhung für den Rückfall nicht sowohl darin, daß 
sie den Trotz gegen ein Gesetz hartnäckig fortsetzen, son= 
dern in dem aller Orten gleichmäßig in Rücksicht kom= 
menden Umstande, daß ein incorrigibler Diebeshang end= 
lich mit einer nachdrücklichen Rüge belegt werden muß *). 
Es wäre sogar eine unverantwortliche Unbilligkeit gegen 
die im Lande selbst zu wiederholten Malen abgestraften 
Diebe, wenn jedem Ausländer, der ebenfalls im Inlande 
86) Ein Urtheil, welches von dem competenten Gerichte gefället 
und von keinem Betheiligten angefochten wurde, 
ist unumstößlich, wenn es auch die offenbarsten Fehler an sich 
trüge. Die Formen sind im Gerichtsverfahren überhaupt 
als wesentlich zu betrachten, weil sie das Gebiet abgrän¬ 
zen, in welchem sich Richter und Rechtsuchende zu bewegen 
haben. Es soll daher auch ein Criminalurtheil, wenn es 
gleich nie, wie ein civilrechtliches, rechtskräftig, sondern nur 
vollstreckbar wird, auf keinem andern Wege, als dem 
landesgesetzlichen angegriffen werden dürfen. Vergl. 
Müller, Lehrb. des Criminalproz. §. 207. Anmerk. 11. 12. 
37) Abegg, Lehrb. der Strafrechtsw. §. 358. 359. 
oege 
Staatsbibliothel 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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