Full text: Archiv des Criminalrechts (N.F. Jg. 1845 (1845))

564 
nach der französischen Gesetzgebung. 
französischen Cassationshofe auch in der früheren Epoche 
seiner Jurisprudenz anerkannt, so wie von allen Verthei= 
digern jener Theorie 1). 
Es scheint, daß auch die vorliegenden Entscheidungen 
dieser Ansicht huldigen, und daß unter der Bezeichnung: 
das Duell habe nach den üblichen Formen statt gefunden, 
eine loyale Einhaltung der desfalls angenommenen Regeln 
gemeint sey. Eine Untersuchung in der gesetzlichen Form 
durfte aber jedenfalls nicht auf den Grund der Nachrichten 
umgangen werden, welche die Mitglieder des Bezirksge= 
richtes in dieser Beziehung in ihrem Privatverkehr erhalten 
haben mochten, was hier auf ganz unzulässige Weise No= 
korietät genannt wird. Das Gesetzbuch über das 
Strafverfahren bezeichnet den Weg, auf welchem den Ge= 
richten über die als Vergehen oder Verbrechen beinzichtig¬ 
ten Handlungen Aufklärung verschafft werden soll, und 
das K. Appellationsgericht hat die hier einschlagenden Be= 
stimmungen, namentlich die art. 8. 22. 71. und folgende 
des Gesetzbuchs mißkannt und verletzt, indem es durch 
jene angebliche Rotorietät als „dargethan" annahm, daß 
die üblichen Formen des Duells beobachtet worden seyen. 
Aus diesen Gründen, und in Anwendung des art. 442. 
des Gesetzbuchs über das Strafverfahren, trägt der Unter= 
zeichnete darauf an: 
Es gefalle dem Gerichtshofe, das Urtheil der Anklage¬ 
kammer des K. Appellationsgerichts zu Zweybrücken 
vom 27. November 1844 wegen der, oben näher be= 
zeichneten Gesetzesverletzungen im Interesse des Gesetzes 
zu vernichten und die Eintragung des zu erlassenden 
Urtheils in die Register des genannten Gerichtes an= 
zuordnen. 
18) Arrêt vom 19. September 1821. 
Vgl. Carnot ad 
Art. 295. N. 33. Chaveau-Faustin I. c. p. 80. 
Vonage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer