Volltext : Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte (Bändchen 5 (1795))

12  I.  Eßlingens  Regimentsgeschichte  mit
Dieß  haben  Wir
geschworen,  und  sollen  auch  schwören
zu  den  Heiligen  alle,  die  hernach  zu  uns  in  den
Rath  kommen,  es  sey  Burger  oder  Zunfftmeister
ohne  alle  Gefährde.
Ueber  dis  alles,  das  hievor  geschrieben  steht,
geben  wir  einander  diesen  Brief  gesiglet  mit  der
Stadt  Jnsigel  zu  Eßlingen,  zu  einer  mehreren
Urkund  aller  der  vorgeschriebenen  Dinge,  der
ward  gegeben  an  dem  nächsten  Freytag  vor  St.
Thomas=Tag  des  Zwölfbotten  anno  1316.
Es  verursachte  aber  diese  Regierungs-Art
viele  Unordnung,  so  daß  nachgehends  Carolus  IV
bey  dem  anno  1360  allhier  gehaltenen  Reichs=Convent -
  selbst  sein  Mißfallen  darüber  bezeugte,
wovon  aber  die  Burger  bald  Nachricht  bekamen,
und  einen  solchen  Tumult  wider  den  Kaiser  erregten, -
  daß  er  gemüßiget  worden,  als  er  in  dem
Baarfüsser=Closter  speißte,  sich  durch  den  Garten -
  hinaus  zu  retiriren,  und  zu  retten,  welche
Insolenz  derselbe  aber  hernach  durch  Graf  Eberhard -
  von  Wirtemberg  dergestalt  ahnden  ließ,
fl.  dem  Kaiser,  den  |  |
daß  die  Stadt  hernach
Frieden  zu  erkaufen,  und  Graf  Eberhard  zu  Wirtemberg -
  Straf  und  Unkosten  —  fl.  erlegen
mußte.
Wie
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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