Volltext : Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte (Bändchen 1 (1790))

Vorrede.
YIII
angenehmen  Dienst  zu  erweisen  hoffe;
Die  Erscheinung  des  ersten  Bändchens  sei
also  das  Signal,  daß  ich  mit  Hülfe  solcher -
  Männer,  vor  deren  anerkannten
und  verkannten  Verdiensten  ich  mein  Haupt
entblöße,  meinen  Plan  würklich  zu  realisiren -
  gedenke.
Nur  noch  das  einzige:  Unbeendigte
Prozeßangelegenheiten  kann  ich  nur  mit  delikater -
  Auswahl  in  das  Magazin  aufnehmen, -
  wenn  es  nicht  ein  ekelhafter  Tummelplaz -
  der  Parthien  werden  soll.  Dies
war  der  Entscheidungsgrund,  warum  ich
ein  paar  mir  zugesandte  nicht  uͤbel  bearbeitete -
  Materien  für  jezt  noch  weggelassen  habe.
e
Staatsbil
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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