Volltext : Neueste juristische Literatur (1780, Bd. 2. Michaelismesse (1780))

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XVIII.
Dissertatio  inauguralis  praecipuarum
quarundam  de  jure  patronatus  quaestionum -
  discussionem  continens;  quam
pro  consequenda  juris  laurea  —  edidit -
  J.  B.  Alxinger  AA.  LL.  et  Philos.
Doctor.  1780.  indobonae.  64.  S.  in  8.
Jer  Name  eines  patroni  in  der  gegenwärtigen -
  Bedeutung  ist  neuer,  als  die  Sache
selbst.  Sie  hiessen  vorhin  fundatores  etc.
(51-3.)  Die  Namen  der  Stifter  wurden  |  |
schon  in  den  ersten  Zeiten  in  den  Kirchen  feyerlich -
  eingeschrieben,  und  die  Kirchen  selbst  be¬Den -
  Erkamen -
  von  ihnen  den  Namen.
bauern  der  Kirchen  wurde  schon  im  V.  Jahrh.
das  Praͤsentationsrecht  zugeeignet,  sie  mochten
Bischöffe  oder  Layen  seyn.  Justinian  aber  er
theilte  ihnen  zuerst  ausdrücklich  dieses  Recht.
(§  4-7.)  Die  Kirchenpatronen  heissen  auch
fundatores,  constructores,  conditores,
fabricatores,  vicedomini  et  custodes,
collatores,  advocati.  (§8.)  Die  Kirchen
hatten  einige  Zeit  lang  ihre  besondern  Beschützer -
  und  Advocaten,  welche  theils  eigent
liche
H  4
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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