Volltext : Neueste juristische Literatur (1782, St. 1 (1782))

Vorrede.
Der  Beifall,  in  dem  sich  das  gewis  gemeinnüzige -
  Institut  dieser  juristischen  Litteratur
seit  ihrer  Entstehung  bisher  erhalten  hat,  |  |
macht  es  den  Verfassern  zur  Pflicht,  das  gegenwärtige -
  erste  Stück  dieses  Jahrgangs  mit  einer
gedoppelten  Entschuldigung  zu  begleiten.  Nach
der  Anzeige,  die  dem  Anfang  des  vorigen  Jahrgangs -
  aus  Gelegenheit  der  veränderten  äussern
Gestalt  dieser  Litteratur  vorausgeschickt  wurde,
konnten  die  Leser  nicht  allein  vier  Stücke  für  den
ganzen  Jahrgang,  sondern  auch  die  Lieferung  der
einzelnen  Stücke  mit  dem  Schlusse  eines  jeden
Quartals  erwarten;  nun  erscheint  aber  statt  dem
vierten  Stück  des  vörigen  Jahrgangs  das  erste
vom  gegenwärtigen,  und  den  Verfassern  könnte
der  Vorwurf  einer  nicht  erfüllten  Zusage  entgegen
gehalten  werden.  Jedoch  hoffen  sie  mit  dem
Verleger  sich  hievon  entladen  zu  können,  indem  sie
die  Versicherung  von  sich  geben,  die  bisherige  ganz
schuldlose  Verzögerung  wieder  gut  zu  machen.  Unvorhergesehene -
  Hindernisse  der  hiesigen  Mitarbeiter,
die  Entfernung  einiger  andern,  und  eine  weder  diesen
noch  dem  Verleger  zuzurechnende  Behinderung
des  Abdrucks  der  fertig  liegenden  Arbeiten  mögen  zur
Rechto -

Max-Planck-Institut  für
            
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