Full text: Neueste juristische Literatur (1781, St. 3 (1781))

de nos loix, par M. Servan. 549 
auf das Verbrechen selbst gehen, und hält jede 
seitwärts gehende Frage für fehlerhaft. Bei jeden 
peinlichen Verfahren (sagt er S. 104.) ist es als 
Regel anzunehmen; daß der Richter nie eine 
solche Frage thun muß, die, durch Unachtsamkeit 
des Angeklagten zu seinem oder eines andern 
Menschen Nachtheil gedreht werden könnte. 
Diese Regel verbannt alle hinterlistige Fragen, 
alle jene eingeschobene Fragen, die darzu dienen 
sollen, ein Geständniß durch Krümmungen her¬ 
fürzubringen, mit einem Wort, alles, was Lüge 
ist. Unabänderlich ist diese Regel bei einem An¬ 
geschuldigten, dessen Kopf und Herz gewöhnlicher 
Weise in völliger Unordnung ist; statt ihn zu 
verwirren, muß man vielmehr ihm öfters die 
Hand reichen, um ihn bei dem strengen ohnehin 
schröckenden Anblick der Gerechtigkeit bei Fassung 
und Kräften zu erhalten: mit einem Wort; man 
muß dem Angeklagten immer folgen, manchmal 
ihn leiten, niemals aber ihn verwirren. 
Die Verhaftnehmung der Domestiken des Herrn 
von Vocance giebt hierauf dem Verf. Gelegenheit 
zu einigen fruchtbaren Betrachtungen über die 
Gefangennehmung der Bedienten und Hausgenossen 
überhaupt. Um einen Bedienten gefangen zu se¬ 
zen (sagt er S. 114) müssen die Beweggründe 
so stark seyn, als zur Gefangennehmung eines 
selbst. 
angesessenen Bürgers, ja des Hausherrn 
von 
Für einen Bedienten ist die Verhaftnehmung 
den schädlichsten Wirkungen und den traurigsten 
Fol¬ 
Mm 3 
Voage 
Staatsbibliothel 
Max-Planck-Institut für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer