de nos loix, par M. Servan. 549
auf das Verbrechen selbst gehen, und hält jede
seitwärts gehende Frage für fehlerhaft. Bei jeden
peinlichen Verfahren (sagt er S. 104.) ist es als
Regel anzunehmen; daß der Richter nie eine
solche Frage thun muß, die, durch Unachtsamkeit
des Angeklagten zu seinem oder eines andern
Menschen Nachtheil gedreht werden könnte.
Diese Regel verbannt alle hinterlistige Fragen,
alle jene eingeschobene Fragen, die darzu dienen
sollen, ein Geständniß durch Krümmungen her¬
fürzubringen, mit einem Wort, alles, was Lüge
ist. Unabänderlich ist diese Regel bei einem An¬
geschuldigten, dessen Kopf und Herz gewöhnlicher
Weise in völliger Unordnung ist; statt ihn zu
verwirren, muß man vielmehr ihm öfters die
Hand reichen, um ihn bei dem strengen ohnehin
schröckenden Anblick der Gerechtigkeit bei Fassung
und Kräften zu erhalten: mit einem Wort; man
muß dem Angeklagten immer folgen, manchmal
ihn leiten, niemals aber ihn verwirren.
Die Verhaftnehmung der Domestiken des Herrn
von Vocance giebt hierauf dem Verf. Gelegenheit
zu einigen fruchtbaren Betrachtungen über die
Gefangennehmung der Bedienten und Hausgenossen
überhaupt. Um einen Bedienten gefangen zu se¬
zen (sagt er S. 114) müssen die Beweggründe
so stark seyn, als zur Gefangennehmung eines
selbst.
angesessenen Bürgers, ja des Hausherrn
von
Für einen Bedienten ist die Verhaftnehmung
den schädlichsten Wirkungen und den traurigsten
Fol¬
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Voage
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