373
ren Verbindungen geloseten knoͤchernen Theile durch einander -
geworfen worden wären.
Sie haben also augenscheinlich nur sagen wollen,
daß die von ihnen besichtigte Masse nicht mehr einen
zusammenhängenden Kindeskörper gezeigt habe;
der Annahme: daß diese Masse die Theile eines Kindeskörpers -
gezeigt habe, widersprechen sie nicht, und das
ist nach der ganz legalen Verhandlung vom 21. März c.
nicht zu bezweifeln.
Beide Inquisitinnen sagen endlich übereinstimmend,
daß das neugeborne Kind der Catharina Groß da verscharrt -
worden sey, wo man jene Leiche fand; sie haben
Beide den leinenen Lappen recognoscirt, den man beim
Aufgraben fand, als denjenigen, in welchen die Leiche
des Kindes gehüllt ward, als sie verscharrt wurde. Man
darf daher der Annahme einer möglichen Täuschung der
Inquisitin nicht Raum geben, wenn sie sagt: ich bin
überzeugt, daß das gefundene Kind das meinige ist,
welches ich in der Stube begraben habe.
Es fragt sich nun: ob dies Kind in der Geburt
noch gelebt habe, und, wenn es lebte, was die Ursache
des Todes war?
Das Urtheil der Sachverständigen giebt kein befriedigendes -
Resultat, und wenn auch die Behauptung,
daß die in dem Brei befindlich gewesenen Knochen ausgebildet -
geschienen, jenes herbeizuführen scheinen; so erklären -
sie doch einstimmig, in Betreff der Reife des
von ihnen besichtigten Kindeskörpers,
daß unter den (oben bereits) angeführten Umständen -
von ihnen kein bestimmtes Urtheil darüber ausgesprochen -
werden könne, indem solches einigermaßen -
mit Gewißheit nur aus Vergleichung der Kno=Volage -
Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut für
zu Berlin
europ