Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 20 = Jg. 1832, Bd. 1 = H. 39/40 (1832))

200 
Jnhalt des neun und dreißigsten Heftes. 
woranonen 
Seite 
Grundzüge der Eriminalhshchologie; oder: die Theo¬ 
rie des Bösen in Bezug auf die Criminalrechts¬ 
pflege. 
Von Hrn. Hofrath rc. Dr. Heinroth in 
Leipzig. 
20 
(Fortsetzung von S. XXXVI. S. 296.) 
fi. 
Bemerkungen über die Nothwendigkeit, Sectionen 
oder chemisch=gerichtliche Untersuchungen nur vor 
besetztem Criminalgerichte von den Sachverstän¬ 
digen vornehmen zu lassen. 
56 193 
Mitgetheilt von Hrn. Criminalrichter Rich¬ 
ter in Königsberg. 
III. 
Ein Todtschlagsfall von der äußersten Gränze zwi= 
schen dolus und culpa. 
94 — 106 
IV. 
Amtsentsetzung eines Geistlichen, wegen unordentli¬ 
chen Lebenswandels. 
107—134 
V. 
Störung des öffentlichen Gottesdienstes. 
135—142 
VI. 
Ist es eine Störung des öffentlichen Gottesdienstes, 
wenn ein Streit in der Kirche erhoben wird, zu 
einer Zeit, wo zwar ein Theil der Gemeinde 
schon versammelt ist, der Gesang aber noch nicht 
begonnen hat? 
143- 
141 
VII. Wenn ein Jude die Person Christi lästert, so ist 
dies einer Gotteslästerung gleich zu achten. 
Was heißt: „öffentlich ausgestoßen" im §. 2167 143 —148 
VIII. 
Zur Erläuterung der gesetzlichen Vorschriften über 
Aufruhr und Tumult. 
149 — 156 
Aus dem Erkenntnisse des Criminal=Senats zu 
Magdeburg in c. wider Tietz zu Burg 
und Consorten. 
IX. Zur Lehre vom Straßenraube. 
157— 183 
Außerordentliche Strafe ex §. 1199., wegen 
eines Mangels an objectivem Thatbestande. 
X. Johann Nepomucen Wünschers Bekenntniß, wie er 
drei Menschen an einem Tage getödtet. 
186—193 
XI. Thier=Quälerei. Eine Betrachtung de lege ferenda. 194—199 
Von Hrn. Kammergerichts=Referendarius 
Komitsch. 
Gedruckt bei Johann Friedrich Starcke. 
Vorlage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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