Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 20 = Jg. 1832, Bd. 1 = H. 39/40 (1832))

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genstand aufmerksam machen, der in die Augen fallend 
ist. Findet man nur die Hauptsache des Jnteresses 
würdig, so werden sich bald geschicktere Federn finden, 
um den einmal beregten Gegenstand des weiteren zu be= 
leuchten. — So viel aber ist gewiß, daß ohne positive 
Gesetze nichts für die Sache geschehen kann; daß aber 
auch dann, wenn schon nicht das heimliche Quälen der 
Thiere, so doch jedes desfallsige öffentliche Aergerniß 
— Und damit wäre warlich! schon 
wegfallen würde. 
sehr viel gethan. 
3 s.d. Er. R.Pfl. 20. B. 1.5. 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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