Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 20 = Jg. 1832, Bd. 1 = H. 39/40 (1832))

XI. 
Thier=Quälerei. 
Eine Betrachtung de lege ferenda. 
Von Herrn Kammergerichts=Referendarius Komitsch. 3) 
Wir erfreuen uns in den Preußischen Staten, ohne 
daß wir in Allem der jetzigen Zeit Lobredner seyn möch= 
ten, einer höchst humanen Gesetzgebung, und im Allge= 
meinen herrscht überall ein milder Sinn, wobei die 
Hauptstadt vorangeht. — Um so überraschender dage= 
gen muß es dem harmlosen Beobachter seyn, wenn er 
täglich die grausame, gräuliche Behandlung der Thiere= 
ohne alle Scheu und Rüge derer, denen sie angehören, 
öffentlich in dem gepriesenen Berlin verüben sieht. 
Schreiber dieses ist warlich! kein Anhänger der Zola= 
krie (hierabgötterei), und gehört nicht zu den Priestern 
4) Jch entlehne gegenwärtigen Aufsatz über einen gewiß nicht 
unerheblichen und in die Gesittung mehr, als es auf den ersten 
Anblick scheinen sollte, eingreifenden Gegenstand, dem „Gesell= 
schafter" mit Erlaubniß des Herausgebers jenes Blattes, 
D. H. 
Volage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlir
	        
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