Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Rep. 1. Bd. 1/10. 1825-28 (1830))

Bemerkung. 
Die römische Ziffer bedeutet den Band, die indische die Seitenzahl 
der Zeitschrift. 
Von den in () gesetzten Buchstaben bedeutet: 
K., 
Klein's Annalen, 
M., 
Matthis jurist. Monatschrift, 
P., 
Paalzow's Magazin, 
Sch., 
Schiller's Rechtsfälle (in Preuß. Gerichtshöfen.) 
S.S. 
Simon und v. Strampff's Rechtsprüche 
der Preußischen Gerichtshöfe. 
St. 
Stengel's Ausarbeitungen rc. 
A. 
Abortus procuratio. 
1) Als Hauptmomente einer diesfälligen Untersuchung 
stellen sich dar: a) der Beweis, daß das Frauenzimmer 
wirklich schwanger gewesen sey und abortirt habe; b) der 
Beweis des Vorfalls, der das Abortiren veranlaßt hat, u. c) 
die Ermittelung des gebrauchten Abortivmittels. VIII. 43. 
2) Der in dem Preuß. Criminalrecht angenommene 
Unterschied, ob die Abtreibung vor oder nach dem sie¬ 
benten Monat geschehen sey, ist eben so wenig in der Na¬ 
tur als in dem Geiste des Verbrechens der Tödtung be¬ 
gründet, und deshalb zu mißbilligen. Die Strafe dieses 
Verbrechens steht mit der des Kindermordes in keinem 
Verhältniß; dagegen ist die Strafschärfung gegen den 
Dritten, und die Strafbestimmung für den conatus de¬ 
linquendi zweckmäßig. Die Fassung dieser Verfügungen 
ist aber sehr unbestimmt. 
I, 133. 
Repert.z. Hitzig's Zeitschr. 
Volage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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