Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Rep. 1. Bd. 1/10. 1825-28 (1830))

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Zeitschrift enthalten: in so beschränkter Form würde es 
dem Praktiker, namentlich dem angehenden, nicht genü¬ 
gen können, der die Zeitschrift gerade nicht zur Hand, 
oder auch wohl, und das ist es eben, was die meiste 
Berücksichtigung verdient, die Muße nicht immer hat, 
alle Hefte aufzuschlagen, und die Aufsätze, in denen er 
Belehrung für den concreten Fall, Erlaͤuterung einer dun¬ 
keln oder zweifelhaften Gesetzstelle zu finden hofft, von 
A. bis Z. durchzulesen; es soll vielmehr in alphabeti¬ 
scher Form eine Anschauung der Preußischen Criminal¬ 
praxis gewähren, wie sie durch theoretische Abhandlun¬ 
gen und praktische Ausführungen über die wichtigsten 
Sätze dieses Theils der Gesetzgebung in der Zeitschrift 
sich darstellt. Auf Vollständigkeit ist dabei nicht zu rech¬ 
nen; denn das leuchtet wohl von selbst ein, daß die bis 
jetzt erschienenen Baͤnde weder die Begriffsbestimmungen 
aller im Gesetze aufgeführten Verbrechen und alle für 
das Untersuchungsverfahren rc. gegebenen Regeln über= 
haupt, noch alle denkbaren Formen und Modificationen 
der einzelnen Fälle, umfassend erläutern konnten, das 
würde selbst bei einer zehnfach größeren Bändezahl nicht 
zu erreichen gewesen seyn, ja es ist an und für sich un¬ 
möglich bei einem Werke, welches nicht ein systemati¬ 
scher Commentar des ganzen Gesetzes seyn soll, sondern 
nur die Beantwortung der wichtigsten, in der Praxis 
am häufigsten vorkommenden Zweifel und Fragen beab= 
sichtiget, und darum aufnehmen muß, was der Zufall 
von Aufsätzen, die diesem Zwecke entsprechen, eben dar= 
bringt. Daß aber der Herr Herausgeber der Zeitschrift 
auch der absoluten Vollständigkeit wenigstens annähe¬ 
rungsweise nachstrebt, davon liefern, nächst vielem An¬ 
deren, auch die im II. Bande enthaltenen, aus anderen, 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin 
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