Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Rep. 1. Bd. 1/10. 1825-28 (1830))

XVIII 
dern, was über die Zeitschrift und von derselben noch 
zu sagen wäre, auf meine erwähnte Kritik beziehe. 
Das Repertorium hat den Herrn Oberlandesge= 
richts=Referendarius Hafemann zu Breslau zum Ver= 
fasser, der durch frühere wissenschaftlich praktische Ver= 
suche *) ein günstiges Vorurtheil für seine Zuständigkeit 
für sich hatte, welches durch die vorliegende Arbeit ge¬ 
rechtfertigt wird. Ich darf seiner Bescheidenheit nicht 
zu nahe treten, und muß daher das Urtheil billigen 
Sachkennern überlassen, so wie ich eben dieses für mei= 
ne Vorrede in Anspruch nehme. Nach dem von dem 
Herausgeber gutgeheißenen Plane sollte nicht die mecha= 
nische Arbeit eines bloßen Registers geliefert werden, zu 
der sich wohl leichter und schneller Jemand entschlossen 
hätte, sondern es sollte vielmehr dieß Repertorium, so 
weit es bei der Gebundenheit an gegebenes Material 
möglich war, als eine eigene wissenschaftliche Arbeit er¬ 
scheinen, welche, in so fern sie nicht blos Nachweisungen 
ertheilt, sondern Ergebnisse hinstellt, auch eine theilweise 
selbstständige Benutzung gestattet, und so gewissermaßen 
ein Lexicon (wiewohl ich dergleichen für eigentliche Wis¬ 
senschaften nicht billige, wie sie jetzt sogar für Philoso¬ 
phie, auch für Rechtswissenschaft erscheinen) des Preußi= 
schen Criminalrechts seyn, so weit als dazu der Inhalt 
*) Herr Hafemann ist der Verfasser des Handbuches des 
Verfahrens in fiscalischen Untersuchungs= und Jnjurien=Sachen c. 
Berlin bei Rücker 1828. 8. von welchem ich, ohne ihn damals 
als solchen zu kennen, eine beurtheilende Anzeige, mit Erörterung 
einiger hieher gehöriger Gegenstände in den Erlanger Jahrbüchern 
der jurisischen Literatur Bd. IX. Hft. 2, S. 180—188. gelie¬ 
fert habe. 
Staatsbibliothel 
Max-Planck-Institut für
	        
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