XVII
wesentlichen Erfordernissen des Verfahrens, nach ge¬
meinem und Preußischem Rechte, statt findet, um sich
zu überzeugen, daß ungeachtet gemeinschaftlicher Grund=
lagen, doch die Beurtheilung oft wesentlich anders aus¬
fallen, oder das gleiche Resultat auf eine andere Weise
begründet und gerechtfertigt werden müsse. Ferner kann,
da es hier nur auf die Uebung ankommt, und also nur
nach gerade hier gegebenen Prämissen verfahren werden
soll, aus den mitgetheilten ausführlichen Relationen, die
Aufgabe einer Defension gemacht werden, und überhaupt
ergiebt sich dann dem Kenner, bei weiterer Würdigung,
noch manche Seite vortheilhafter Benutzung, deren Aus=
führung hier nicht nothwendig ist.
Würde nach solchen Grundsätzen die Zeitschrift be¬
nutzt, so böte sich derselben noch ein neues Gebiet einer
vortheilhaften Wirksamkeit dar, die bei dem regelmäßi¬
gen ununterbrochenen Fortgange derselben, den ihr Alle
wünschen, welche sich für die gute Sache interessiren,
immer mehr an Lebendigkeit gewinnen würde. Auch
würde man sicher nicht vergebens die Hoffnung hegen,
daß der Herausgeber grade diese Bestimmung seiner Un=
ternehmung nicht als die letzte betrachten, sondern um
so mehr mit Rücksicht auf dieselbe seine Wahl bei Auf=
nahme von Beiträgen leiten lassen werde, als dieselbe
mit allen andern Bestimmungen vereinbar ist und in dem
unmittelbarsten Zusammenhang steht. Was dabei rück¬
sichtlich des Jnhalts zunächst Bedürfniß sey, wird unter
andern gerade auch durch das Repertorium ersichtlich
werden. Zu diesem, welches mir die Veranlassung gab,
die bisherigen Bemerkungen zu machen, gehe ich aus¬
schließlich über, indem ich mich rücksichtlich alles An¬
oes
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