Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Rep. 1. Bd. 1/10. 1825-28 (1830))

XVII 
wesentlichen Erfordernissen des Verfahrens, nach ge¬ 
meinem und Preußischem Rechte, statt findet, um sich 
zu überzeugen, daß ungeachtet gemeinschaftlicher Grund= 
lagen, doch die Beurtheilung oft wesentlich anders aus¬ 
fallen, oder das gleiche Resultat auf eine andere Weise 
begründet und gerechtfertigt werden müsse. Ferner kann, 
da es hier nur auf die Uebung ankommt, und also nur 
nach gerade hier gegebenen Prämissen verfahren werden 
soll, aus den mitgetheilten ausführlichen Relationen, die 
Aufgabe einer Defension gemacht werden, und überhaupt 
ergiebt sich dann dem Kenner, bei weiterer Würdigung, 
noch manche Seite vortheilhafter Benutzung, deren Aus= 
führung hier nicht nothwendig ist. 
Würde nach solchen Grundsätzen die Zeitschrift be¬ 
nutzt, so böte sich derselben noch ein neues Gebiet einer 
vortheilhaften Wirksamkeit dar, die bei dem regelmäßi¬ 
gen ununterbrochenen Fortgange derselben, den ihr Alle 
wünschen, welche sich für die gute Sache interessiren, 
immer mehr an Lebendigkeit gewinnen würde. Auch 
würde man sicher nicht vergebens die Hoffnung hegen, 
daß der Herausgeber grade diese Bestimmung seiner Un= 
ternehmung nicht als die letzte betrachten, sondern um 
so mehr mit Rücksicht auf dieselbe seine Wahl bei Auf= 
nahme von Beiträgen leiten lassen werde, als dieselbe 
mit allen andern Bestimmungen vereinbar ist und in dem 
unmittelbarsten Zusammenhang steht. Was dabei rück¬ 
sichtlich des Jnhalts zunächst Bedürfniß sey, wird unter 
andern gerade auch durch das Repertorium ersichtlich 
werden. Zu diesem, welches mir die Veranlassung gab, 
die bisherigen Bemerkungen zu machen, gehe ich aus¬ 
schließlich über, indem ich mich rücksichtlich alles An¬ 
oes 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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