Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Rep. 1. Bd. 1/10. 1825-28 (1830))

Taubstummheit. 
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raub ist. Oder sollte der Raubmord nur eine Untergat¬ 
tung des Mordes seyn, und also das, was vom Morde 
überhaupt gilt, auch auf den Raubmord angewendet wer¬ 
den müssen, wenn darüber nichts Besonderes verordnet 
worden? Doch dabei ist zu erwägen, daß der s. g. ge¬ 
meine Mord auch nur eine Untergattung des Mordes 
überhaupt ist, bei welchem nur keine erschwerenden Um¬ 
II, 64. 
stände vorkommen. (K. XVIII. 254.). 
T. 
Taubstummheit. 
Der wesentliche Einfluß, den das körperliche Gebrechen 
der Taubstummheit auf die Bildung des inneren Men¬ 
schen nothwendig haben muß, leuchtet auch ohne medici¬ 
nische und psychologische Kenntnisse von selbst ein. Denn 
so wie die Sprachfähigkeit ausschließlich nur vernunftbe¬ 
gabten Wesen beiwohnt, und die Bildung einer Sprache 
ohne vorgängige Entwickelung von Verstandesbegriffen 
schlechthin undenkbar ist, so ist umgekehrt wiederum die 
Sprache das medium, durch welches die Anlagen der 
Vernunft und des Verstandes entwickelt und ausgebildet 
werden können. Wo also das medium der Sprache gänz¬ 
lich fehlt, kann auch die geistige Ausbildung gar nicht, 
folglich kann dieselbe nur in so weit erfolgen, als der 
Mangel der mündlichen Mittheilung anderweitig durck 
Schrift- oder Zeichensprache ersetzt werden kann. Daß 
ein solcher Ersatz des mündlichen Sprachausdrucks nicht 
nur möglich, sondern in gewissem Grade bei allen Taub¬ 
stummen vorhanden, ist eben so bekannt, als daß in neue¬ 
rer Zeit diesen sogar die Sprache selbst in Wort und 
Schrift gelehrt wird, und dieselben dadurch hinsichtlich ih¬ 
rer geistigen und sittlichen Bildung jedem Andern gleich¬ 
gestellt werden. Aus diesen allgemeinen Erfahrungssätzen 
folgt also, daß die Taubstummheit an und für sich die 
Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließen kann, daß es viel¬ 
mehr überall nur auf die Art und den Grad der dem 
Taubstummen durch Erziehung, Unterricht, Umgang und 
Beispiel zu Theil gewordenen geistigen Ausbildung an¬ 
kommen wird, und daß diese Fragen allemal in concre¬ 
Staatsbibliothel 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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