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material anlegen hieß? Wer erforscht die Tiefe des An=
triebs? kann hier nicht auch Lebensüberdruß wirken
Und doch wird ein solcher als ein um so untaugli
cheres Glied in der großen Kette betrachtet.
Es ist mir zwar bekannt, daß man den Angriff auf
das Leben Anderer, nach andern Grundsätzen, nach an=
dern Verhältnissen beurtheilt, als den auf das Eigen=
thum; allein es können doch bei letern unwillkührliche
Antriebe, solche dunkele, sich sofort an den Tag legende
Gemüths=Zustände den Verbrecher dazu gemacht haben,
weshalb die That als unzurechnungsfähig erscheinen dürfte:
und ist deß der Fal, trit er alsdann nicht in eine gleiche
Lage mit dem Mörder?")
*) Deshalb verordnet die Preußische Eriminal=Ordnung
§. 280. unbedingt die Erforschung des Gemüthszustandes ei=
nes Angeschuldigten, es möge von einem Verbrechen die Rede
seyn, welcher Gattung es wolle. Besonders gehören zu der
von den Hrn. Verf. hier in Anregung gebrachten Materie
die unordentlichen Geliste der Schwangern, wenn sie solche zu
wirtlichen Verbrechen verleiten. Ein merkwürdiger Fall hier=
von, wo eine unbescholtene Frau im Zustande der Schwan,
gerschaft auf den Einfall kommt, Aepfel aus einem eine
Stunde von ihrem Wohnort belegenen Dorfe, wo sie geboren
und erzogen worden, zu stehlen und auf den Grund eines
Gutachtens der Medieinal=Comits zu München „ wegen der
Piea oder Malacja der Schwangern" völlg freigesprochen
wurde, findet sich in v. Gönners und v. Schmidtleins Jahr=
büchern der Gesetgebung in Batern Band 2. S. 352. Aber
die bloßa Aeußerung des obenerwähnten Feld= und Garten=
hiebes: nich kann das Stehlen nicht lassen" macht ihn wohl
nicht un= sondern doppelt zurechnungsfähig.
D. 9.
Volage
Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut für
zu Berlin