Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 3 = H. 5/6 (1826))

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mer Schneider, welcher auch in der Nähe war, und so¬ 
gleich dahin eilte. Da er das Kind eben so wenig kannte, 
als die übrigen, rief er den Eigenthümer Narrenbach 
herzu, und dieser erkannte dann auch das Kind schon in 
der Ferne für das Kind der Wittwe Rohrbeck. Nun 
wurde dasselbe auf den Wagen des Schneider nach der 
Wohnung der Rohrbeck gebracht und der Vorfall dem 
Schulzen und dem Landrathe angezeigt. 
Die gerichtliche Obduction des Leichnams geschah 
am 11. von dem Kreis-Physikus Dr. F. zu L. und 
dem Kreis=Chirurgus W. — Der Körper war 3 Fuß 
8½ Zoll lang und schien von guter kräftiger Constitution 
und dem Ansehen nach in einem Alter von 8 — 9 Jah¬ 
ren. Das Gesicht war ganz, vorzüglich aber die Ohren 
von dunkelrother in's blaue fallender Farbe; das Weiße 
im Auge leicht geröthet; der Mund fest verschlossen, aus 
welchem und der Nase eine schäumige und schleimige Flüs¬ 
sigkeit floß. Der rechte Fuß war von der Mitte der 
Wade bis zur Fußsohle von dunkelblauer Farbe. Auf 
dem Rücken bemerkte man ein kleines Blutgeschwür, wel¬ 
ches bereits geöffnet, und an der linken Schulter ein 
ähnliches, welches aber noch nicht reif war. Außerdem 
befanden sich am Rücken viele Todtenflecke, der Unter= 
leib war aufgetrieben, sonst aber durchaus nichts beson¬ 
deres am ganzen Körper. Am Kopfe sah man keine 
Spur von Sugillation, die Kopfknochen und Hirnhäute 
waren ganz unversehrt, die Blutbehälter und Blutgefäße 
der Hirnhaut hingegen sehr stark mit dunkelflüssigem 
Blute gefüllt; in der rechten großen Hirnhöhle fand man 
gegen einen Eßlöffel voll blutiges, wäßriges Extravasat, 
in der linken großen Hirnhöhle und in der dritten Hirn¬ 
höhle, in jeder über einen halben Theelöffel voll, von 
der= 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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