Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 3 = H. 5/6 (1826))

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eingelegten Rekurs, der Criminal-Senat des Ober¬ 
Tribunals: 
daß dieser Rekurs gegen das Erkenntniß erster 
Jnstanz, durch welches der Angeschuldigte, wegen 
rechtswidriger Täuschung des Publicums durch 
Angabe eines falschen Verfassers bei Heraus= 
gabe eines Verlags-Artikels, neben dem Er¬ 
satze des Schadens durch Zuruͤcknahme derjenigen 
Exemplare, welche die getäuschten Käufer nicht 
behalten wollen, und Bezahlung sämmtlicher 
Untersuchungs-Kosten, zu einer Strafe von 50 
Reichsthalern verurtheilt, auch verfüͤgt worden 
ist, daß dieses Erkenntniß durch den Druck oͤf¬ 
fentlich bekannt gemacht werden soll, wegen Man¬ 
gels an einer gegründeten Beschwerde abzuweisen, 
auch Rekurrent zum Ersatze der Kosten zweiter 
Jnstanz anzuhalten sey. 
So beschlossen im Criminal=Senat des Königl. 
Ober=Tribunals. 
Stuttgart den 8. April 1826. 
Inhalt des fünften Heftes. 
rerren 
Seite 
Vertheidigungsschriften. 
Vertheidigung des Johann Gottlob Pflocksch aus 
Steingrimme wegen Entleibung seines Nebenbuh¬ 
lers, Gottfried Schwarzens. 
59 
Von Dr. Müllner, jetzt Königl. Preuß. Hof= 
rathe. 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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