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Ueber die Vorbeugungsmittel zur Verhütung des
Kindermords.
(Veranlaßt durch das Allg. Preuß. Landr. Th. II. Tit. 20.
§. 888 — 964.)
(Von Herrn Ober AppellationsRath Dr. E. Spangenberg in Celle.)
Bei der mir Allerhöchsten Orts aufgetragenen Bear=
beitung desjenigen Theils des Entwurfs eines Strafge=
setzbuchs für das Königreich Hannover, welcher insbeson=
dere auch den Kindermord umfassen mußte, hatte ich
auch die Frage in Berücksichtigung zu ziehen, ob nach
dem Vorgange mehrerer neuern Criminalgesetzgebungen,
und mehrerer bereits im öffentlichen Druck erschienenen
Entwürfe von Strafgesetzbüchern, auch die Vorbeu=
gungsmittel gegen den Kindermord in unsern
Entwurf mit aufzunehmen seyen?
So geneigt ich nun war, bei den Grenzen, welche
letzterm dadurch, daß alles, was das Gebiet der Policei
betrifft, auszuschließen sey, gezogen worden waren, diese
Frage zu verneinen, so hielt ich es dennoch für meine
Pflicht, gedachten Gegenstand wenigstens zu dem Zwecke
zu bearbeiten, um eine besondere Verordnung über den=
selben, die allenfalls mit dem eigentlichen Strafgesetzbuche
erlassen werden könnte, vorzubereiten.
Bei dieser Bearbeitung ist nun von mir alles sorg=
faltig erwogen worden, was üͤber die Vorbeugungsmittel
gegen den Kindermord, theils in Preis= und andern Schrif¬
Voge
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