Volltext : Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 8 = H. 15/16 (1828))

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Es  hat  die  Meinung  nicht,  daß  ein  Dieb  zum  Richter  sagen  sollte:  Herr
Richter,  es  ist  mir  an  meiner  Ehre  geredet,  daß  ihr  mich  einen  Dieb
scheltet;  es  ist  wider  das  fünfte  Gebot  gehandelt,  welches  saget,  du  sollst
nicht  tödten,  daß  ihr  mich  an  den  Galgen  henken  lasset.  Solches  mag  er
zu  seines  Gleichen  sagen,  der  nicht  im  Amt  ist.  Aber  die  Obrigkeit  hat
den  Befehl,  sie  soll  das  Schwert  brauchen,  daß  dem  Uebel  gewehrt  werde.
Weil  nun  unser  Herr  Gott  dem  Richter  solche  Gewalt  gegeben  hat,  so
geschieht  einem  Diebe  oder  Mörder  nicht  Unrecht,  wenn  der  Richter  zu
ihm  spricht:  Du  bist  ein  Dieb,  Du  bist  ein  Mörder.
Luther  über  Ev.  Matth.  5,  20  —  26.
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zu  Berlin
            
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