Objekt : Criminalistische Beyträge (Bd. 1, H. 3 (1824))

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ras  in  Frankreich.  Eine  22jährige,  im  letzten  Monate
der  Schwangerschaft  befindliche  Frau,  fühlte  etwas
Schmerz  in  den  Gedätmen,  den  sie  für  ein  gewöhnliches -
  Bauchgrimmen  nahm,  und  nach  dem  Abtritte  ging.
Es  war  Nacht.  Sie  hatte  sich  kaum  hingesetzt,  als  das
Kind  so  ganz  schmerzlos  geboren  wurde,  daß  sie  es  gar
nicht  merkte.  Das  Kind  fiel  in  die  Grube  des  Abtrittes. -
  Sie  blieb  so  lange  dessen,  was  sich  ereignet  hatte
unkundig,  bis  sie  das  Kind  unter  sich  schreien  hörte
Sie  machte  sogleich  Lärm,  aber  es  währte  drei  Stunden, -
  ehe  man  das  Kind  aus  seiner  todtbringenden  Lage -
  befreien  konnte.  Es  schien  leblos,  wurde  aber  durch
die  gewöhnlichen  Mittel  auf  einige  Minuten  wieder  zum
Leben  gebracht  /  nach  deren  Verlauf  es  starb.
Wie  viele  Verdachtsgründe  gegen  die  Person,  wäre -
  sie  unverheirathet  gewesen,  oder  wegen  verheimlichter -
  Schwangerschaft  zur  Verantwortung  gezogen  worden! -

dn  850
Zufolge  einer  Angabe  jenes  Journals,  Aprilheft
p.  344,  wird  auch  in  England,  nach  der  sogenannten
Ellenbordugh'  Acte,  concealment  of  birth,  bestraft,
wenn  auch  kein  Kindermord  bewiesen  werden  kann.
S.  347  wird  besonders  darauf  aufmerksam  gemacht, -
  wie  wichtig  es  sei,  genauer  zu  untersuchen,  ob
plötzliche  Geburten  mehr  bei  Primiparie  vorkommen
oder  bet  spätern  Entbindungen.  Der  Verfasser  glaubt
Letzteres,  und  führt  dazu  noch  ein  besonderes  Beispiel
aus  Golrdon  Smith  Principles  of  Forensic  medecine -
  an,  wo  eine  Frau,  die  bereits  Mutter  mehrerer
Kinder  war,  plötzlich  unvermerkt  im  Nachtgeschirt  ein
Kind  verlor.
S.
bibliothek
Max-Planck-Institut  für
Berlin
            
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