Volltext : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Theil 40)

De  vulgari  et  pupillari  substitutione.  475
§.  1456.
Von  der  Quasipupillarsubstitution*).
Die  Unfähigkeit  eines  Pupillen,  sich  selber  einen
Erben  zu  ernennen,  trug  zur  Begünstigung  (s.  oben  S.
auf  J.  L.  CONRADI  opusc.  I.  p.  229  geschehen  ist),  daß
man  sich  das  Erwerbsrecht  des  Vaters  noch  nach  dessen
Tode  so  lange  als  fortdauernd  dachte,  bis  das  Kind  eine
vollständige  Persönlichkeit  erlangt  hatte,  d.  h.  mündig  geworden ¬
  war;  weshalb  denn  die  Anordnung  einer  Pupillarsubstitution ¬
  gewissermassen  als  Verfügung  des  Vaters  über  das
eigne  Vermögen  desselben  gedacht  werden  konnte.  (S.  auch  S.
476.)  Eine  ähnliche  Ansicht  hat  auch  G.  A.  FRANcK  Diss.
de  origine  et  natura  vulgaris  ac  pupillaris  substitutionis ¬
  (Jen.  1829)  p.  6  sq.;  wo  auch  mit  Recht  bemerkt
wird,  daß  die  Regel:  „quos  sibi  aliquis  facit  heredes
necessarios,  eosdem  etiam  filio  facit“  ebenfalls  damit ¬
  in  Verbindung  stehe.  In  dieser  Dissertation  (welche
mir  früher  nicht  zur  Hand  war)  wird  auch  c)  in  Beziehung
auf  die  Streitfrage:  ob  es  eine  substitutio  tacita  vulgaris
gebe?  (s.  oben  §.  1447.  S.  267—306)  die  gemeine  Meinung
vertheidigt;  p.  8—16  u.  p.  22—24.  —  d)  Den  anscheinenden ¬
  Mangel  an  Zusammenhang  in  den  Pandektenstellen,
die  Frage  betreffend:  ob  die  Pupillarsubstitution  vor  der  Ernennung ¬
  des  väterlichen  Erben  ausgedrückt  werden  müsse?
(L.2.  §.4.  sqq.  4.  k.  s.  oben  §.  1452.  S.  385  fg.)  sucht
Franck  (a.  a.  O.  p.  18—20)  durch  Annahme  einer  Interpolation ¬
  zu  erklären.  —  e)  Die  Bestimmungen  des
Pandektenrechts,  wonach  in  einem  Falle  der  Substitut  mit
dem  eingesetzten  Erben  theilen  soll  (L.  40.  41.  D.  de  hered. ¬
  inst.  u.  oben  §.  1449.  S.  348—357),  hält  Franck
durch  die  L.  3.  C.  de  hered.  inst.  von  Alexander
Sever  für  aufgehoben;  pag.  20--22.  S.  dagegen  oben
S.  356  fg.
§.  1.  J.  h.  t.  —  L.9.  C.  h.  t.  —  H.  DONELLUS
comment.  ad  L.  9.  C.  A.  e.  (in  den  comment.  ad
            
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