Full text: Niederrheinisches Archiv für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspflege (Bd. 3 (1818))

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alten verdörrten Baum durch Einpfropfen neuer Zweige 
zu beleben, und zu diesem Ende die frischen Stämme ab¬ 
hauet, die neben ihm emporwachsen. 
Deswegen muß auch nothwendig jeder Versuch, eine 
Verfassung zu bilden, mißlingen, sobald man dabei von 
Verträgen ausgehet, die jene Elemente in ihrem Bestehen 
zum Voraus setzen, und die Betheiligten verleiten, über 
dieselben wie über Privatrechte zu unterhandeln. 
Das Beispiel der Würtembergischen Stände=Ver= 
sammlung hat dieses, dünkt mich, hinlänglich gezeiget. 
Ich behaupte nicht, daß man unter den Verfassungen 
des Mittelalters nicht glücklich, ja nicht vielleicht glück¬ 
licher seyn könnte, als jetzt; aber ich behaupte, daß sie 
setzt unmöglich sind. Ich bin nicht der Meinung, daß in 
einer großen Monarchie durchaus kein Adel seyn soll / aber 
ich bin überzeugt, daß man in ihr das Adels-Institut, wie 
es in den durch die Landeshoheit zerstückelten Provinzen 
derselben bisher bestand, durchaus nicht zum Grunde 
legen kann und darf. 
Jch sage nicht, daß über die Verfassung nicht unter= 
handelt werden soll; ich sage aber, daß man bei diesen 
Verhandlungen durchaus nicht solche Verträge zum Grunde 
legen darf, die auf Verhältnissen beruhen, welche von 
selbst untergegangen sind, und ein Prinzip voraussetzen, 
welches in unserer Zeit unmöglich mehr Prinziy der Staaten 
seyn kann. 
Ich vertheidige nicht die Gräuel und Unthaten, unter 
denen die französische Revolution die Forderungen der 
Zeit erfüllte, aber ich vertheidige diese Revolution selber, 
weil sie diese Forderungen erfüllt hat. 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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