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Merkwürdige Recension v. der Rappard'schen Schrift: über
das öffentliche Verfahren im Civil-Prozesse u. s. r.
In den Jahrbuͤchern fuͤr die Preußische Gesetzgebung
u. s. w. von Karl Albert v. Kamptz. — Achter Band
15tes und 16tes Heft. S. 227.
Der Verfasser bemüht sich, die Vortrefflichkeit des
öffentlichen Verfahrens im Civil-Prozesse darzustellen
und macht Vorschläge, wie dasselbe der Preußischen Pro¬
zeß=Ordnung anzupassen und für dasselbe ein Preußisch=
Französisches Kleid zuzuschneiden sey, in welchem die
Preußischen Gerichtshöfe hierbei zweckmäßig erscheinen
könnten. Recensent hat keinen dringendern Wunsch, als
den, daß diese frommen Wünsche fromme Wünsche blei¬
ben mögen. Das öffentliche Verfahren ist, seiner Mei¬
nung nach, in jeder Beziehung nachtheilig; nachtheilig
für die Abkürzung der Prozesse, nachtheilig für die Frei¬
müthigkeit und Unparteilichkeit des Richters, nachtheilig
für Gründlichkeit des Vortrags und der Erwägung,
nachtheilig für die Rechtswissenschaft und nachtheilig für
so manche andre Verhältnisse des öffentlichen und des
Privatlebens; dasselbe gehört, seiner Ansicht nach, mit
zu den Dingen, die sich auf dem Papier ganz gut aus¬
nehmen, in der Praxis aber ganz anders zu stehen kom¬
men; es ist in der Wirklichkeit nichts, als eitler Prunk
und Staat, der mit der Justiz getrieben, Justiz-Schau¬
spiele, die gegeben werden. Diese Oeffentlichkeit des
gerichtlichen Verfahrens fand, wie der Herr Verfasser
sehr richtig bemerkt, ehedem in ganz Deutschland Statt;
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