Full text: Niederrheinisches Archiv für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspflege (Bd. 2 (1817))

186 
Nach den Aussagen eines von ihnen, hatten sie alle drei, Theil 
an der That, und wirklich konnte diese, der natürlichen Be¬ 
wandtniß der Sache gemäß, anders wohl nicht als von 
Mehreren begangen worden seyn; endlich lieferte die 
vorläufige Untersuchung auch gegen alle drei, wie wir 
hören werden, starke Anzeigen. Zeugen über die Bege¬ 
hung der Verbrechen selbst gab es keine. Wie und in 
welcher Art die nach innerer Ueberzeugung urtheilenden 
Richter, die Wahrheit aus der Mitte aller Widersprüche, 
Verwickelungen und Dunkelheiten gefunden haben, mag 
der Leser aus der folgenden Darstellung selbst entnehmen. 
Wir glauben dabei desto ausführlicher seyn zu müssen, 
weil nur hierdurch die sonderbare Verwickelung der Sache 
in ihrem gehörigen Lichte erscheinen kann, weil zugleich 
dieses eine Anschauung von mancher Eigenthümlichkeit des 
öffentlichen Verfahrens in peinlichen Sachen gewährt, 
und endlich, weil das Ganze einen höchst interessanten 
Beitrag für die Geschichte menschlicher Verdorbenheit 
liefert. — Es dürfte überhaupt nicht leicht ein Rechtsfall 
gefunden werden, worin der praktische Kriminalist, sowohl 
als der Psychologe einen so reichhaltigen Stoff zu Bemerkun= 
gen antreffenwird. Diese auszuheben und mitzutheilen 
erlaubt uns der Standpunkt nicht, auf welchem wir den 
Fall berücksichtiget wissen möchten. — Wäre es wirklich auch 
nur des Anziehenden und Lehrreichen des Falles wegen 
verdiente derselbe doch der Vergessenheit entrissen zu werden. 
Am 15. Juni des Jahrs 1809, fand man auf dem so¬ 
genannten Troppenbroich, in einem Kornfelde links der 
Landstraße, zwischen den Dörfern Haaren und Weiden, 
oe 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin 
ausoesehe sehligeschonle  en .
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer